Krankenhausreform: Bund und Länder einigen sich aufwärts angepasste Krankenhausreform

Im Streit um die Krankenhausreform haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss geeinigt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte der Rheinischen Post, mit der Einigung
könne die Reform nun vor Ort umgesetzt werden. Es habe sich gelohnt,
auch die Länder in den vergangenen Tagen und Wochen eng in die
Abstimmungen einzubinden, sagte sie. 

„Im Ergebnis steht ein mehrheitsfähiger
Kompromiss der Koalitionsfraktionen, der den notwendigen
Transformationsprozess unserer Krankenhauslandschaft einläutet“, sagte die Ministerin. Zuerst hatte Table Briefings berichtet. Demnach könnte die angepasste Reform in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden.

Der Kompromiss sieht vor, dass Klinikstandorte bis Ende des Jahres spezialisierte Leistungen ausüben dürfen, ohne sich mit den Krankenkassen absprechen zu müssen. Danach sollen Ausnahmegenehmigungen an Krankenhäuser auch ohne die Erfüllung von Qualitätskriterien zweimal für drei Jahre erteilt werden dürfen. Die ursprüngliche Version der Krankenhausreform sah vor, dass sich Krankenhäuser schneller auf bestimmte Leistungsgruppen spezialisieren sollen.

Länder fürchten Klinikschließungen im ländlichen Raum

Neben diesem Punkt war den Ländern besonders die Finanzierung von Standortsicherungen wichtig, die der Bündelung von Leistungen dienten. Mittel des Bundes, die eigentlich zum Umbau der Krankenhausstruktur gedacht waren, sollen nun für deren Erhalt eingesetzt werden. Die Definition, welche Kriterien für ein Fachkrankenhaus gelten, soll noch ausgearbeitet werden und ab 2030 greifen.

Mit dem Kompromiss kommt Warken den Ländern entgegen. Diese hatten befürchtet, dass unter der alten Reform viele kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum schließen müssten und die Umsetzung der Reform hohe Kosten verursache.

Die ursprüngliche Reform des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) war 2024 beschlossen worden. Das Ziel war unter anderem eine höhere Spezialisierung von Krankenhäusern. Auf Grundlage von Kriterien wie einer bestimmten Anzahl von Fachärztinnen und -ärzten oder Technikausstattung sollten den Krankenhäusern Fachgebiete zugewiesen werden. Durch ein neues Vergütungssystem sollten außerdem Anreize für medizinisch nicht notwendige Operationen abgebaut werden.