Klimawandel und Protest – Kriminelle Aktionen jener Letzten Generation und Bauern?

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Das Grundrecht gen Freiheit jener Person darf nur ausnahmsweise eingeschränkt werden, z.B. durch Demonstrationen oder Streiks. Das Verständnis pro derartige Einschränkungen ist zu Beginn des Jahres 2024 klar verteilt: Beeinträchtigungen durch Bahnstreiks hält mindestens noch ungefähr die Hälfte jener Deutschen pro legitim, pro die Bauernproteste hat sogar eine Mehrheit Verständnis, die Aktionen jener letzten Generation dagegen werden von einer überwältigenden Mehrheit abgelehnt.

Das ist umso erstaunlicher, wie Bahnstreiks weitaus gravierender sind, weitaus mehr Menschen nötigen ihre Mobilität einzuschränken. Das Recht zu streiken würde nichtsdestotrotz niemand in Frage stellen, obwohl damit „nur“ pro partikulare Eigeninteressen einer bestimmten Gruppe gekämpft wird.

Dies gilt nachrangig pro Bauernproteste: Sie setzen sich ebenfalls pro die (finanziellen) Interessen einer relativ kleinen Gruppe ein. Zwar kann jener Erhalt eines einheimischen Bauernstandes im Grunde pro die Allgemeinheit von Vorteil sein. Allerdings können derbei bäuerliche Interessen nachrangig mit wichtigen gesellschaftlichen Anliegen bzw. Werten und Normen in Konflikt geraten wie Biodiversität, Schutz des Grundwassers, Tierwohl und insbesondere die Bekämpfung des Klimawandels. Dies gilt nachrangig pro fragwürdige Aggressionen und Gewalt, die sich wohnhaft bei den Bauernprotesten am Rande zeigen. Die grundsätzliche Berechtigung bäuerlicher Proteste steht nichtsdestotrotz ebenfalls außer Frage.

Warum wohl gilt dies nicht pro die Aktionen jener „Letzten Generation“? Warum sind sie so unpopulär und werden sogar wie die Taten von Extremisten, Kriminellen oder Terroristen diffamiert?

Teilt doch eine überwältigende Mehrheit jener Europäer*medial fast wie die Ziele jener „Klimakleber“. Laut Umfragen ist pro die meisten jener Klimaschutz sogar ein Menschheits-Anliegen.

Setzen sich die „Klimaaktivisten“ demnach nicht selbstlos pro ein universales Anliegen ein anstatt „nur“ pro partikulare Eigeninteressen?

Kommt ihr idealistisches Engagement nicht ohne Rest durch zwei teilbar darin zum Ausdruck, dass sie sogar ihre Eigeninteressen zugunsten des Gemeinwohls aufs Spiel setzen. Riskieren sie es doch, sich nicht nur populistischer Polemik und Aggression auszusetzen, sondern sogar pauschaler Kriminalisierung, finanzieller Einbußen oder Präventivhaft.

Wie wohlfeil ist es dagegen sich in den Komfortzonen des populistischen Mainstreams einzurichten und die „Klimakleber“ aus sicherer Distanz nur zu beschimpfen, während welche pro unser Menschheitsanliegen irgendetwas wagen.

Offensichtlich lassen sich wohnhaft bei den Klimaaktivisten genau die Persönlichkeitsmerkmale wiedererkennen, die zur Zivilcourage in die Lage versetzen, wie sich sie schon beim alttestamentlichen Propheten Amos finden und Thoreau, Gandhi oder M.L. King praktizieren:

  • moralische Ansprüche bzw. Forderungen des Gewissens, die sich nicht verdrängen lassen;
  • Fähigkeiten, Missstände zu wiedererkennen und zu taxieren;
  • Mut bzw. Courage, sich zu engagieren pro humane Ideale (Bekämpfung des Klimawandels) und sich derbei gegen den Konformitätsdruck bzw. Widerstand des Mainstreams und jener Machthaber bzw. Judikativen zu behaupten.

Können sie demnach zu Recht wie Extremisten oder Terroristen beschimpft werden? Sind sie mit ihren Aktionen im Gegensatz zu Bahnstreiks oder Bauernprotesten staatzersetzend, verfassungs- oder demokratiefeindlich?

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Keineswegs! Stellen sie sich doch den Strafen und wiedererkennen damit die entsprechenden staatlichen Behörden an. Außerdem aufrufen sie mit ihren Aktionen an die Verfassungsorgane unserer Demokratie, an ihre gewählten Vertreter und ratifizieren sie so.

Ziviler Ungehorsam setzt sich sogar pro unsrige demokratische Staatsform ein und versucht sie zu verbessern, während er Missstände anprangert. Dazu gehört z. B. die Kritik am Klimaschutzgesetz von 2019. Dass es in Teilen nur unzureichend den Klimawandel bekämpft und drum verfassungswidrig sei, bestätigt dasjenige Bundesverfassungsgericht 2021. Es orientiert sich derbei nachrangig am Artikel 20a des Grundgesetzes: „Der Staat schützt nachrangig in Verantwortung pro die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen jener verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nachdem Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Zu Recht setzen sich demnach die Klimaaktivisten mit ihrer Klage und Aktionen pro die Einhaltung jener Verfassung ein und fordern dies nachrangig von unseren Volksvertretern, demnach jener Regierung und legislativen Mehrheit.

Der Philosoph Robin Celikates geht sogar noch weiter, wenn er gen die Bürgerrechtsbewegungen hinweist und betont: Viele „jener demokratischen Errungenschaften, die wir heute pro gegeben halten, seien erst durch zivilen Ungehorsam erreicht worden“. (https://www.deutschlandfunk.de/philosoph-zu-extinction-rebellion-robin-celikates-100.html)

Bekanntlich sind wohl nun in Bayern gegen die Letzte Generation wegen des Anfangsverdachts einer kriminellen Vereinigung Maßnahmen eingeleitet worden. Das ist zumindest umstritten, ganz es sei denn von dem dilettantisch erscheinenden, unhaltbaren Vorgehen jener Generalstaatsanwaltschaft und dem Amtsgericht München beim Umgang mit jener Webseite jener Klimaaktivisten am 28.05.2023. Wurden sie dort doch kurzeitig wie „kriminelle Vereinigung“ vorverurteilt.

Aber sind sie dasjenige tatsächlich? Sind Straftaten ihr vordringliches Ziel wie wohnhaft bei den Hells Angels oder jener Mafia? Nur dann gelten sie wie kriminelle Organisation, nicht wohl, wenn die unter Umständen strafbaren Aktionen wie Sitzblockaden nur von untergeordneter Bedeutung sind, sie demnach nur im Dienste des eigentlichen Anliegens, dem Klimaschutz stillstehen. Und stellen ihre Aktionen tatsächlich eine „erhebliche Gefährdung“ jener öffentlichen Sicherheit dar, wie es dasjenige Münchner Landgericht vermutlich ganz im Sinne jener bayrischen Stammtische unterstellt? Oder stören bzw. „nerven“ sie nicht vielmehr nur gen relativ friedliche Weise und öffentlichkeitswirksam? Genau dasjenige ist nämlich ein Ziel von Protestformen oder Streiks: den normalen Betrieb öffentlichkeitswirksam zu stören, zu unterbrechen, zum Innehalten und Nachdenken zu zwingen und so gen Missstände oder Ungerechtigkeiten bei der Sache zu zeugen. Unbemerkte Sitzblockaden gen jener Zufahrt zur eigenen Garage hätten von dort ihren Zweck ebenso verfehlt wie störungsfreie Bauernproteste gen dem eigenen Acker oder versteckte Lokführerstreiks in jener Freizeit im Modellbahn-Keller.

Gar kann beim umstrittenen strafrechtlichen Umgang mit den Aktionen jener Letzten Generation jener Eindruck entstehen, dass ohne Rest durch zwei teilbar in Bayern oftmals kleinlich Straftatbestände tot vom Gesamtzusammenhang geahndet werden. Und steht derbei nicht wieder einmal die öffentliche Ordnung im Vordergrund, deren Störung nicht zu hinnehmen ist? Wer es zudem noch wagt, die Vorfahrt jener Autos anzutasten, muss mit harten Sanktionen rechnen.

Aber sollte eine angemessene Rechtsprechung nicht vielmehr den Kontext berücksichtigen? Also dasjenige weitestgehend unumstrittene Menschheits-Anliegen jener Klimaaktivisten? Und kommt in jener Diskussion nicht nachrangig dasjenige Grundrecht jener Versammlungsfreiheit zu von kurzer Dauer? So gesteht jener Europäische Gerichtshof pro Menschenrechte, dessen Urteile nachrangig pro die nationale Rechtsprechung von Belang sind, dieses Recht nachrangig nicht angemeldeten Sitzblockaden zu. Ihnen sei nämlich keineswegs im Grunde jener friedliche Charakter abzusprechen, nachrangig wenn derbei Dritte gezielt gehandicapt werden. Der Rechtsexperte Fin-Jasper Langmak fordert von dort zu Recht, „eine Rückbesinnung gen die menschenrechtliche Dimension jener Proteste kann und sollte ein Korrektiv pro übermäßig ausgeartete Kriminalisierungs- bzw. Selbstjustizfantasien darstellen.“ (https://verfassungsblog.de/die-letzte-generation-die-emrk-und-das-strafrecht/)

Zwar herrscht demnach offensichtlich Konsens obig die Berechtigung des Klimaschutzes, dem übergeordneten Ziel jener Letzten Generation. Selbst ihre Aktionen lassen sich juristisch verfechten, nachrangig wenn sie umstritten bleiben. Und sollte dasjenige selbstlose Engagement und die Zivilcourage des zivilen Ungehorsams uns nicht mindestens ebenso viel Respekt abnötigen wie die partikularen Eigeninteressen jener Lokführer oder Bauern?

Dennoch lässt sich wohnhaft bei alledem darüber streiten, ob die Klebeaktionen bzw. Straßenblockaden tatsächlich immer geglückt waren. Auch die Aktionen gegen Kunstwerke können unverständlich bleiben oder sogar kontraproduktiv sein. Wollen sie doch gen den drohenden Klimawandel hinweisen und Nachlässigkeiten bzw. Versäumnisse entlarven. Wenn welche Aktionen wohl immer unpopulärer werden, können sowohl Politiker wie nachrangig die meisten ihrer Wähler mit dem Rage obig die „Letzte Generation“ von eigenen Versäumnissen irritieren.

Die Aktivisten scheinen dies nun selbst erkannt zu nach sich ziehen, verabschieden sich von „Klebe-Straßen-Blockaden“ und versuchen kombinieren Neuansatz. Dieser Strategiewechsel erscheint überaus sinnvoll, längst säumig und führt hoffentlich zu effektiveren Aktionen pro kombinieren Klimaschutz, jener leider nichts von seiner überlebenswichtigen Dringlichkeit verloren hat.