Klage um Hausausweis: Bundestag darf AfD-Mitarbeiter weiter aussperren
Der frühere sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich
Oehme bekommt vorerst weiter keinen Hausausweis für den Bundestag. Das hat das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Ein Sprecher bestätigte
am Freitag, das Gericht habe eine Beschwerde des AfD-Politikers im Eilverfahren
abgelehnt. Der Beschluss liegt der ZEIT vor. Darin bestätigt das
Oberverwaltungsgericht die Einschätzung der Bundestagsverwaltung, dass Oehme
wegen seiner Russland-Kontakte ein Risiko für die „Funktions- und
Arbeitsfähigkeit“ des Bundestags sei.
Oehme sitzt seit 2021 nicht mehr als Parlamentarier im
Bundestag, ist aber als Mitarbeiter im Büro des AfD-Bundestagsabgeordneten
Edgar Naujok beschäftigt. Üblicherweise haben Mitarbeitende von
Bundestagsabgeordneten Anspruch auf einen Hausausweis, mit dem sie im Berliner
Reichstagsgebäude und anderen Parlamentsliegenschaften im Regierungsviertel ein und aus gehen können. Doch die Bundestagsverwaltung lehnt es ab, Oehme einen
solchen Hausausweis auszustellen. Sie hält den AfD-Mitarbeiter für ein
Sicherheitsrisiko – und begründet dies insbesondere mit dessen Nähe zu
russischen Geheimdienstkreisen.
Bereits im vergangenen Herbst hatte Oehme einen Eilantrag
beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht, um den Zugang zum Parlament zu
erstreiten. Nachdem das Gericht die Beschwerde abgelehnt hatte, ging er in die
nächste Instanz. Nun wies auch das Oberverwaltungsgericht seinen Fall ab. Oehme
versucht aber nicht nur auf dem Eilweg, einen Ausweis zu bekommen. Seine
eigentliche Klage ist noch anhängig.
Der AfD-Politiker aus Sachsen ist kein Einzelfall. Die
Parlamentsverwaltung hat in dieser Wahlperiode bisher sieben Mitarbeitern die
Zutrittsberechtigung verweigert, zwei weiteren sperrte sie den Zugang zum
IT-Netz des Parlaments. Alle Betroffenen, die durch die
Zuverlässigkeitsüberprüfung fielen, arbeiten für die AfD. Nach Informationen
der ZEIT versuchen neben Oehme bisher zwei weitere Mitarbeiter von
AfD-Abgeordneten, vor Gericht einen Hausausweis einzuklagen.
„Bedenkliches Maß an Sorglosigkeit“
Im Fall von Oehme hatte das Verwaltungsgericht in der
Entscheidung zu seinem Eilantrag geurteilt, er habe ein „bedenkliches Maß an Sorglosigkeit“ im Umgang mit
einem „russischen Einflussagenten“ gezeigt. Der neue Beschluss des Oberverwaltungsgerichts
bekräftigt diese Bewertung. So sei offen, ob Oehme weiter im Austausch
mit einem von der EU sanktionierten Mann stehe. Er lasse „keine kritische
Auseinandersetzung mit diesem Kontakt“ erkennen.
Nach Informationen der ZEIT wurden alle sieben bisher
bekannten Fälle der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner persönlich vorgelegt,
bevor die Bundestagsverwaltung den Hausausweis verweigerte. Die
Bundestagsverwaltung hatte in einer Pressemitteilung im vergangenen Jahr
argumentiert, bei den „abgelehnten Antragstellern erschien es möglich, dass das
Betreten der Liegenschaften des Bundestages mit einem Hausausweis zu
verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden könnte“.
Die betroffenen AfD-Mitarbeiter dürfen die geschützten Liegenschaften
des Bundestages nicht mehr betreten, können aber weiter für ihre Abgeordneten
arbeiten und werden dafür aus Steuermitteln bezahlt.