JVA Augsburg-Gablingen: Ministerium soll von Missbrauchsvorwurf in JVA gewusst nach sich ziehen
Die Gefängnisärztin der JVA Augsburg-Gablingen hat dem bayerischen Justizministerium offenbar bereits vor einem Jahr von „menschenunwürdigen Verhältnissen“ in der Haftanstalt berichtet. Das zeigen Recherchen des Bayerischen Rundfunks. Die damalige Ärztin der JVA, Katharina Baur, schilderte die Vorwürfe demnach in einer detaillierten E-Mail, die dem BR vorliegt.
Am Wochenende war bekannt geworden, dass gegen mehrere Mitarbeiter der JVA Disziplinarverfahren eingeleitet wurden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung im Amt. Einzelne Häftlinge sollen nach Angaben der Augsburger Staatsanwaltschaft, möglicherweise unbekleidet in einem „besonders gesicherten Haftraum ohne
gefährdende Gegenstände“ untergebracht worden sein, ohne dass
die Voraussetzungen für diese Maßnahme erfüllt waren.
Diesen sowie weitere Vorwürfe bestätigte laut dem BR auch die Amtsärztin in ihrer E-Mail vom 18. Oktober 2023 an das Justizministerium. Ihr zufolge wurden die Insassen „komplett nackt“ in die Zellen eingesperrt. Zudem hätte sich in den Hafträumen weder eine Matratze noch Kissen oder eine Decke befunden. Diese seien nur bei Kontrollen des Folterausschusses in die Zellen gebracht worden.
Auf Anfrage des BR bestätigte das Justizministerium die Eingabe der Amtsärztin bestätigt. Nach interner Prüfung seien die Vorwürfe wenige Tage später an die Staatsanwaltschaft Augsburg weitergeleitet worden.
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Die Gefängnisärztin der JVA Augsburg-Gablingen hat dem bayerischen Justizministerium offenbar bereits vor einem Jahr von „menschenunwürdigen Verhältnissen“ in der Haftanstalt berichtet. Das zeigen Recherchen des Bayerischen Rundfunks. Die damalige Ärztin der JVA, Katharina Baur, schilderte die Vorwürfe demnach in einer detaillierten E-Mail, die dem BR vorliegt.
Am Wochenende war bekannt geworden, dass gegen mehrere Mitarbeiter der JVA Disziplinarverfahren eingeleitet wurden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung im Amt. Einzelne Häftlinge sollen nach Angaben der Augsburger Staatsanwaltschaft, möglicherweise unbekleidet in einem „besonders gesicherten Haftraum ohne
gefährdende Gegenstände“ untergebracht worden sein, ohne dass
die Voraussetzungen für diese Maßnahme erfüllt waren.