Justizskandal: Spaniens Generalstaatsanwalt zu Berufsverbot verurteilt
Ein spanisches Gericht hat den Generalstaatsanwalt wegen der Weitergabe geheimer Informationen mit einem zweijährigen Berufsverbot belegt. Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs muss Álvaro García Ortiz zudem eine Geldstrafe von mehr als 7.000 Euro zahlen und außerdem einem Geschädigten Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
García Ortiz wird zur Last gelegt, eine vertrauliche E-Mail aus einem Ermittlungsverfahren gegen den Lebenspartner der Oppositionspolitikerin Isabel Díaz Ayuso an die Presse weitergeleitet zu haben. Die Opposition wirft ihm vor, er habe der aufstrebenden Ayuso mit seinem Vorgehen schaden wollen. García Ortiz hat die Vorwürfe stets bestritten.
Die linke Regierung unter Ministerpräsident Pedro Sánchez dürfte durch die Verurteilung weiter unter Druck geraten. Zurzeit laufen Korruptionsermittlungen gegen die Ehefrau von Sánchez, seinen Bruder und hochrangige Mitglieder seiner sozialistischen Partei.
Anwaltsverbände forderten seinen Rücktritt
Das Urteil des Obersten Gerichts war in Spanien mit Spannung erwartet worden. In dem Verfahren hatten Medienberichten zufolge mehr als 40 Zeugen ausgesagt, darunter Staatsanwälte, Politiker und Journalisten. Vor Gericht versicherten die befragten Journalisten, die fraglichen Informationen nicht von García Ortiz erhalten zu haben. Genauere Auskünfte verweigerten sie allerdings unter Verweis auf den Quellenschutz.
Nach Darstellung der Regierung war das Verfahren politisch motiviert. Sie beteuerte wiederholt García Ortiz‘ Unschuld und sprach sich für seinen Verbleib im Amt aus. Auch nach Bekanntgabe des Urteils wurden von Regierungsseite Zweifel laut. Das Urteil sei ohne echte Beweise und ohne Rücksicht auf die Unschuldsvermutung gefällt worden, teilte Gesundheitsministerin Mónica García auf X mit. Justizminister Felix Bolaños sagte, man sei nun verpflichtet, das Urteil anzunehmen, „auch wenn wir es nicht teilen“.
Von Justizvertretern wurde das Urteil gemischt aufgenommen. „Das Urteil gegen den Generalstaatsanwalt zeigt vor allem, dass niemand über dem Recht steht“, teilte Medienberichten zufolge Eugenio Ribón mit, der der Anwaltskammer von Madrid vorsteht. Die linke Richtervereinigung Richterinnen und Richter für die Demokratie wies dagegen auf das Minderheitenvotum zweier Richterinnen hin, die gegen das Urteil gestimmt hatten. Das Urteil sei ein weiterer Beweis für die Spaltung des Obersten Gerichts, teilte Sprecher Edmundo Rodríguez mit.
In weiten Teilen der Justiz hatte García Ortiz in den vergangenen Monaten den Rückhalt verloren. So hatte die spanische Staatsanwaltskammer bereits im Sommer seinen Rücktritt gefordert. Vor der Eröffnung des Gerichtsjahres im September hatten drei Berufsverbände ihn dazu aufgerufen, dem Festakt am obersten Gerichtshof aus Respekt für das laufende Verfahren gegen ihn fernzubleiben.