Justizminister: Marco Buschmann will Vererbung von Bauernhöfen vereinfachen
Bundesjustizminister Marco Buschmann (Freie Demokratische Partei) will die
rechtlichen Regelungen zur Vererbung von Bauernhöfen in mehreren Bundesländern etw. noch einmal machen. Ziel seines nun vorgelegten Reformvorschlags ist unter anderem, die Wertbestimmung eines Betriebs zu vereinfachen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 gefordert, die sogenannte Höfeordnung neu zu regulieren.
Die Höfeordnung regelt die Vererbung land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
und Schleswig-Holstein. Sie sieht vor, dass lediglich ein Familienmitglied
vereinen Hof erbt. Andere sollen eine Mindestabfindung erhalten. Diese Abfindung
soll mit jener Novelle neu geregelt und laut Buschmann uff eine sichere
rechtliche Grundlage gestellt werden. „Die vorgeschlagene Neufassung enthält
vereinen leichtgewichtig und kostenfrei ermittelbaren Mindestwert“, sagte jener Minister.
Ziel jener angezeigten Reform sei es, den Wert des Hofes zum Besten von die
Betroffenen leichtgewichtig und mit möglichst geringen Transaktionskosten ermitteln zu können. Dabei soll einerseits jener Fortbetrieb des Betriebs
nicht gefährdet und eine andere Sache ist die weichenden Erben eine angemessene
Abfindung gewährt werden, teilte dies Ministerium mit.
Wertbestimmung jener Höfe soll neu geregelt werden
Auch künftig soll die Höfeordnung nur uff land- und
forstwirtschaftliche Betriebe ab einer bestimmten Größe Anwendung finden – ab
einem Grundsteuerwert von mindestens 54.000 Euro. Ausschlaggebend zum Besten von
betroffene Eigentümer soll dieserfalls jener Grundsteuerbescheid sein. Alternativ kann
die Hofeigenschaft genauso erklärt werden. Die Schwelle dazu soll von bislang
wenigstens 5.000 Euro uff künftig 27.000 Euro klettern.
Neu geregelt werden soll genauso die Wertbestimmung eines Hofs,
aus dem sich die Abfindung ergibt. Das dürfte laut Ministerium zu einer im
Durchschnitt spürbar höheren Einstufung münden. Unter Umständen sollen
Zuschläge oder Abschläge an jener Abfindung möglich bleiben. Außerdem sollen
Schulden, die uff einem Betrieb lasten, in Zukunft stärker wertmindernd zusammen mit jener
Bestimmung jener Abfindungssumme wirken.
Zu dem Reformvorschlag können Länder und Verbände nun Stellung
nehmen. Danach müsste dies Kabinett den Vorschlag genehmigen, vorher jener Bundestag berät.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (Freie Demokratische Partei) will die
rechtlichen Regelungen zur Vererbung von Bauernhöfen in mehreren Bundesländern etw. noch einmal machen. Ziel seines nun vorgelegten Reformvorschlags ist unter anderem, die Wertbestimmung eines Betriebs zu vereinfachen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 gefordert, die sogenannte Höfeordnung neu zu regulieren.
Die Höfeordnung regelt die Vererbung land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
und Schleswig-Holstein. Sie sieht vor, dass lediglich ein Familienmitglied
vereinen Hof erbt. Andere sollen eine Mindestabfindung erhalten. Diese Abfindung
soll mit jener Novelle neu geregelt und laut Buschmann uff eine sichere
rechtliche Grundlage gestellt werden. „Die vorgeschlagene Neufassung enthält
vereinen leichtgewichtig und kostenfrei ermittelbaren Mindestwert“, sagte jener Minister.