Jahressteuergesetz 2024: Wie sich mit Betreuungskosten Steuern sparen lassen

Gute Nachricht für alle Eltern, die viel Geld für die Betreuung ihrer Kinder ausgeben: Künftig können sie den Fiskus stärker an den Kosten beteiligen – unter der Voraussetzung, dass der Bundesrat der Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024 zustimmt. Was ist geplant? Heute können Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten bis maximal 4000 Euro im Jahr geltend machen, je Kind. Die Regierung hatte keine Änderung geplant. Überraschend sorgten die Finanzpolitiker von SPD, Grünen und FDP im zuständigen Ausschuss des Bundestages dafür, dass der Fiskus künftig mehr von den Kosten anerkennen wird. „Als familienpolitische Maßnahme wird ab dem Veranlagungszeitraum 2025 die Begrenzung von zwei Dritteln der Aufwendungen auf 80 Prozent der Auf­wendungen und der Höchstbetrag der als Sonderausgaben abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten von 4000 Euro je Kind auf 4800 Euro je Kind erhöht“, heißt es in der Beschlussempfehlung zur Begründung.