In 44 Jahren nichts gelernt – Schule und Meinungseinfalt

Eingebetteter Medieninhalt

Wie bieder sieht doch dieser um 1600 von El Greco gemalte Kardinal aus! Tatsächlich war dieser Herr welcher Chef welcher spanischen Inquisition.

In Ribnitz-Damgarten in Mecklenburg-Vorpommern bekam eine 16jährige uff Anzeige des Schulleiters hin Polizeibesuch in welcher Schule und eine sog. „Gefährderansprache“ zu Händen zwei Posts uff Tiktok, unter denen die Polizei selbst dann nix strafrechtliche Relevanz feststellte. In den Medien ist darüber ausgiebig berichtet worden, dies soll hier nicht noch einmal wiederholt werden.

Worum ging es letztlich? Um Meinungsäußerungen welcher Schülerin, die, wie festgestellt, strafrechtlich irrelevant sind, wohl jemandem nicht gepasst nach sich ziehen (dem Direktor welcher Schule).

Diese Meinungsäußerungen sind halt „rechts“ oder gelten so (nun ja, wenn es „rechts“ und damit „böse“ ist, Deutschland qua „Heimat“ zu bezeichnen). Darf man qua Schulleiter deswegen die Polizei holen? Im „besten Deutschland aller Zeiten“ (Steinmeier) offenbar schon. Im, nun ja, zweitbesten Deutschland aller Zeiten hätte ein IM „Lehrerzimmer“ vielleicht sogar eine Belobigung von – nein, nicht von Stasi-Erich, welcher doch „alle Menschen liebte“, so wichtig ist so ein Herr Schuldirektor doch nicht -, wohl vielleicht von dessen Stellvertreter Gerhard Neiber bekommen.

In dem ganzen Getue von „Vielfalt“ und „bunt“, mit dem wir nun schon seit dieser Zeit Monaten überschüttet werden, geht damit eines in der Tat völlig unter: „Vielfalt“ und „Buntheit“ schließen nun einmal und im Sinn einer Demokratie vor allem beiläufig Vielfalt und Buntheit unterschiedlicher politischer Meinungen mit ein, solange sie nicht Gewalt zum Erreichen politischer Ziele predigen, dementsprechend von ganz weit sinister solange bis hin zu ganz weit rechts. Ganz unabhängig vom eigenen Standpunkt und ganz unabhängig davon, welche Standpunkte und Positionen man selbst zu Händen gut, zu Händen tragbar oder beiläufig zu Händen inakzeptabel hält.

Voltaire soll gesagt nach sich ziehen: „Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“ Da war er dementsprechend schon viel weiter und viel „demokratischer“ qua mittlerweile 80 % des politischen Meinungsspektrums und 90 % welcher veröffentlichten Meinung in Deutschland, gewisse Schulleiter eingewirkt. Leider.

Von „Vielfalt“ und „Buntheit“ lauschen wir ständig in Verbindung mit „Demokratie“. Nun, eine „Demokratie“ wäre durchaus erdenklich in einem Land mit einer homogenen, dementsprechend nicht „bunten“ Bevölkerung; warum beiläufig immer sie in diesem Land nicht farbig ist, etwa weil dies Land Vorleger ist oder abgelegen, nehme man z. B. Island, Dänemark oder Norwegen im Jahr 1990. Aber ein Land ohne „Vielfalt“ und „Buntheit“ unter den politischen Standpunkten kann nie eine Demokratie sein.

Und da würde, um unter Parteifarben zu bleiben, nun einmal beiläufig dies Blau welcher AfD dazugehören. Ganz unabhängig davon, ob man solche Partei und ihre Standpunkte nun mag oder nicht. Eine Demoktatie muss dies Erdulden, nur eine Nicht-Demokratie verweigert sich dem.

Meinungsvielfalt statt Meinungseinfalt dementsprechend. Umso bedenklicher, wenn die Schule, die ja die Schülerinnen und Schüler uff ein Leben in einer Demokratie vorbereiten soll, per ordre de Mufti zu einem Ort welcher Meinungseinfalt statt welcher Meinungsvielfalt gemacht werden soll.

Und in diesem Zusammenhang sollte man sich doch an vereinen Fall erinnern, welcher sich vor so gut wie 44 Jahren am anderen Ende Deutschlands, in Regensburg, abgespielt hat. Dort war es 1980 eine offensichtlich CSU-affine Schulleitung, die Meinungseinfalt statt Meinungsvielfalt an ihrer Schule sicherstellen wollte und damit seinerzeit wohl – und in vergangener Zeit zur Freude des größten Teils welcher Republik – grandios Schiffbruch erlitt.

Im Jahr 1980 standen Bundestagswahlen an, und Franz Josef Strauß kandidierte zu Händen die Christlich Demokratische Union/CSU um dies Amt des Bundeskanzlers. Strauß war eine Persönlichkeit, die übrig Jahrzehnte heftigst polarisiert hatte, Bewunderern standen erbitterte Gegner oppositionell. Und natürlich war zu Händen die – vor allem linken – Gegner ein Franz Josef Strauß qua Bundeskanzler ein Rotes Tuch, den qua Kanzler es uff jeden Fall zu verhindern galt.

Eine welcher gegen Strauß gerichteten Kampagnen hatte den prägnanten Titel „Stoppt Strauß!“, und mit diesem Slogan gab es beiläufig Buttons zum Anstecken. Und mit so einem Button ging die in vergangener Zeit 18jährige Christine Schanderl in die Schule, dies Albertus-Magnus-Gymnasium in Regensburg. Monatelang fiel sie damit nicht einmal uff, solange bis dann doch ihr Ethiklehrer solche Plakette an ihr bemerkte und monierte. Und dann ging es rund, denn sie weigerte sich, diesen Button abzulegen, es ging solange bis zum Rauswurf aus welcher Schule.

Der Fall erregte in vergangener Zeit landesweit Aufsehen (und ganz in aller Regel Sympathie zu Händen solche Schülerin). Die Medien berichteten im Detail, zumal die Geschichte mit diesem Rauswurf ja keineswegs endete. Der ausführliche Artikel welcher „Zeit“ vom 24. Oktober 1980 mit dem passenden Titel „Eine Posse wird zum Politikum“ vom 24. Oktober 1980 ist noch im Netz einsehbar: https://www.zeit.de/1980/44/eine-posse-wird-zum-politikum .

Dieser Ethiklehrer

„nahm Anstoß, nahm das Mädchen mit zum Direktor, und von da an nahmen die Dinge ihren Lauf. Die Schülerin weigerte sich beharrlich, ihre Plakette abzunehmen, und wurde daraufhin innerhalb eines Vierteljahres einem Trommelfeuer sich steigernder Disziplinarmaßnahmen ausgesetzt: verschärfter Verweis, Ausschluß vom Unterricht für zunächst zwei Wochen, danach Androhung der Entlassung von der Schule und schließlich – mit Ukas vom 17. Juli 1980 – die Relegation, ’sofort vollziehbar‘.

Das Albertus-Magnus-Gymnasium gründete alle seine Maßnahmen auf die bayerische ‚Allgemeine Schulordnung‘, eine vom Kultusministerium erlassene Verwaltungsvorschrift. Sie verbietet ‚politische Werbung durch Wort, Schrift, Bild oder Emblem‘ im Schulbereich. Die Schülerin meinte, sie sei an das Verbot nicht gebunden. Ihr Grundrecht auf freie politische Meinungsäußerung auch in der Schule könne – wenn überhaupt – nur durch ein parlamentarisch beschlossenes Gesetz, keineswegs aber durch ein bloßes Behörden-Dekret eingeschränkt werden.

Bei solcher Ausgangslage mußte der Fall der Christine Schanderl zwangsläufig den Rahmen eines bajuwarischen Schulspektakels sprengen und einen politischen Grundsatzstreit auslösen. Denn in der Tat gelten die Verfassungsgrundrechte unmittelbar; das Grundrecht der Meinungsfreiheit findet seine Schranken nur ‚in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze… und in dem Recht der persöhnlichen Ehre‘.“

Wir Vorlesung halten dann weiter, dass die damalige bayerische „Allgemeine Schulordnung“ die Latte zu Händen vereinen Hinauswurf sehr hoch gehängt hatte, zumal ein solcher Hinauswurf zur Folge gehabt hätte, dass sie beiläufig an keinem anderen bayerischen Gymnasium mehr hätte aufgenommen werden die Erlaubnis haben, wohl

„Hier nun sollte die ‚Stoppt Strauß‘-Plakette als Entlassungsgrund reichen. Auch der Schuldirektor war sich darüber klar, daß darauf die Relegation allein schwerlich zu stützen wäre. Dies um so mehr, als er einräumen mußte, Christine Schanderl habe mit ihrer Plakette durchaus nicht den Schulfrieden gestört. Denn noch in dem Brief, mit dem er ihr eine Woche vor dem wirklichen Hinauswurf die ’sofortige Vollziehbarkeit‘ der Entlassungs-Androhung verkündete (verstehe, wer will, wie man eine bereits vollzogene Androhung noch einmal für sofort vollziehbar erklären kann), hatte er geschrieben, ein weiteres ‚Gewährenlassen‘ werde womöglich dazu führen,’daß Ihr Verhalten Nachahmung finden und so die Ordnung des Schulbetriebes empfindlich gestört werden könnte‘.

Der Disziplinarausschuß des Albertus-Magnus-Gymnasiums begündete die endgültige Entlassungs-Verfügung denn auch nicht in erster Linie mit dem Plaketten-Tragen, sondern mit der beharrlichen Weigerung der Schülerin, die Plakette abzunehmen, obgleich sie wiederholt durch vorausgegangene mildere Strafmaßnahmen dazu ermuntert worden war.“

Nun, allen Widerständen zum Trotz, Christine Schanderl zog gegen den eisern in CSU-Hand befindlichen Freistaat Bayern vor Gericht und gewann in zwei Instanzen. Die „Zeit“:

„Die schlimmste Panne, die dem Rektor im Albertus-Magnus-Gymnasium passierte, weil einer Schülerin politisches Engagement unter dem Vorwand parteipolitischer Neutralität ausgetrieben werden sollte, konnte im Prozeß über die Entlassung der Christine Schanderl selbst die Landesanwaltschaft (so heißen in Bayern Staatsanwälte, die das ‚öffentliche Interesse‘ in Bürgerrechtsprozessen vertreten) nicht mehr so recht ausbügeln. Sie trug vor, die Schülerin hätte sich auch rechtswidrigen Anordnungen ihrer Obrigkeit vorläufig fügen müssen, gleichgültig, ob sie ihr nun einleuchteten oder nicht. Das sei in Paragraph 11 des Soldatengesetzes vorgeschrieben. Zwar ist Christine Schanderl kein Soldat, sondern – erwachsene – Schülerin am Albertus-Magnus-Gymnasium. Doch macht das einen Unterschied?“

Das hört sich schon sehr spaßen an. Christine Schanderl gewann erst vor dem Verwaltungsgericht und dann in nächster Instanz beiläufig vor dem Bayerischen Verfassungsgericht. Dieses stellte stramm, „Schanderl habe das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auch in der Schule ausüben dürfen, weil das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht durch eine Allgemeine Schulordnung, sondern nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden dürfe. Der Landtag muss also das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen neu beschließen und die Schulordnung ändern.“

So berichtete welcher „Münchner Merkur“ in einem Artikel von 2015, in dem er den späteren Lebensweg von Christine Schanderl nachzeichnete: https://www.merkur.de/bayern/franz-josef-strauss-christine-schanderl-wurde-durch-stoppt-strauss-plaketten-bekannt-zr-5480119.html . Die junge Frau konnte an einem anderen Gymnasium Abitur zeugen (mit Auszeichnung). Durch ihre Erfahrung geprägt, studierte sie Jura und wurde eine erfolgreiche Anwältin. Die zu Händen die CSU ein Stachel im breitgehockten Hinterteil“ blieb, so welcher „Merkur“.

Was hat unser Schuldirektor aus MeckPom aus so einer Geschichte gelernt? Offensichtlich schier nichts. Und dies ist ja förmlich schade.

Jetzt mag man sich darüber streiten, ob nun welcher Fall aus Regensburg 1980 oder welcher aus Ribnitz-Damgarten 2024 schlimmer einzuschätzen ist. Zu Gunsten von zweitens gibt es Argumente.

Der Regensburger Fall ist schlimmer, weil er ja schließlich solange bis zum Rauswurf welcher Schülerin geführt hat. Das war in Ribnitz nicht welcher Fall. Das stimmt, beiläufig wenn dies zu Händen die Regensburger Schule in vergangener Zeit erst dies letzte Mittel war, nachdem die Gesamtheit andere nichts genützt hatte.

Der Fall aus Ribnitz ist schlimmer, denn in Regensburg ging es immer nur um die Meinung, die die Schülerin IN DER SCHULE durch dies Tragen welcher Plakette herausgestellt hatte. Argumentiert wurde mit welcher Störung des Schulfriedens. Wo Christine Schanderl solche Plakette extrinsisch welcher Schule getragen hat, war zu Händen die Schulleitung damit völlig uninteressant. Die Tiktok-Posts von Loretta B. in Ribnitz-Damgarten sind nun wohl Teil des PRIVATEN, und nicht des Schullebens. Eine Schülerin wegen Meinungsbekundungen im privaten Bereich zu verfolgen, darauf wäre im Regensburg des Jahres 1980 noch niemand gekommen.

So mag welcher frühere Fall in seinen Konsequenzen zu Händen die betroffene Schülerin gravierender gewesen sein, welcher aktuelle Fall wohl zeigt eine völlig neue Qualität welcher Gesinnungsschnüffelei: plan beiläufig im privaten Bereich, unter Dingen, die strafrechtlich völlig unbedenklich sind. 1980 war es noch zu Händen allesamt Beteiligten völlig lukulent: „Das Grundrecht der Meinungsfreiheit findet seine Schranken nur ‚in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze… und in dem Recht der persönlichen Ehre‘.“ Hier hat die „Zeit“ aus Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes zitiert.

Heute pfeift man offensichtlich immer mehr darauf. Und solche neue Qualität welcher Gesinnungsschnüffelei zeigt dieser Fall aus Mecklenburg-Vorpommern vorbildhaft uff. Damit ist er kein Einzelfall und wird dies leider beiläufig nicht bleiben.