Immer ein paarmal sollen „Indexmieten“ gezahlt werden: So wird Wohnen NOCH teurer

Selbst wer die endlosen Massenbesichtigungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt überstanden und endlich die Zusage für eine neue Bleibe erhalten hat, kann sich nicht zurücklehnen. Denn wie lange man sich diese Wohnung leisten kann, steht in den Sternen. In Deutschland und vor allem in Berlin sind sogenannte „Indexmieten“ auf dem Vormarsch. Doch was ist das überhaupt?

Bei einem Mietvertrag mit vereinbarter Indexmiete ist die Kaltmiete an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt. Maßgeblich ist dabei die prozentuale Veränderung des Indexwerts seit der letzten Mietanpassung beziehungsweise dem Mietbeginn. Ein kurzes Beispiel zur Veranschaulichung: Zwischen Juli 2022 und Juli 2024 stieg der Index um knapp 8,6 Prozent. Wenn die Kaltmiete bisher 800 Euro betrug, kann die Miete um 68,80 Euro erhöht werden.

Vermieter*innen können zudem einmal alle zwölf Monate die Miete erhöhen, wenn der Index entsprechend gestiegen ist. Theoretisch könnte die Miete auch gesenkt werden, wenn der Index sinkt, was aber in der Praxis sehr selten vorkommt. Erschwerend kommt dazu: Die vorhandenen Schutzmechanismen vor Wuchermieten und absurden Mieterhöhungen greifen hier nicht.

Nach einer Analyse des Deutschen Mieterbundes wird in Großstädten inzwischen fast jeder dritte neue Mietvertrag als Indexmietvertrag abgeschlossen, in Berlin sind es sogar bis zu 70 Prozent der Neuverträge. Das Problem ist also nicht auf individueller Ebene zu lösen, indem Mieter*innen einfach keine Indexmietverträge unterschreiben. Gerade in Ballungsräumen und Großstädten mit angespannter Wohnungsmarktsituation sind sie ohnehin schon auf verlorenem Posten und müssen oft nehmen, was sie kriegen können. Ohne Wohnung ist ein menschenwürdiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe kaum möglich. So bleibt auch die unsanierteste und überteuerste Wohnung nicht lange unbewohnt. Den Mieter*innen bleibt also oft nichts weiter übrig, als einen Indexmietvertrag zu unterschreiben und damit doppelt unter der Inflation zu leiden, während die andere Seite die Eurozeichen in den Augen hat.

Was das Justizministerium unternehmen will: nichts

Ein problematischer Nebeneffekt des rasanten Anstiegs der Indexmieten ist zudem, dass diese überproportional steigenden Mieten den Wohnungsmarkt zusätzlich belasten können. Denn sie fließen in den Mietspiegel ein und können damit die ortsübliche Vergleichsmiete in die Höhe treiben. So trifft es auch die Mieter*innen, die das Glück hatten, von Indexmieten verschont geblieben zu sein. Indexmieten sind damit sozialer und gesellschaftlicher Sprengstoff. Es besteht die Gefahr, dass sich immer mehr Menschen die Wohnung, in der sie gerade leben, irgendwann nicht mehr leisten können. Dabei gäbe es genug Vorschläge für eine Reform der Indexmieten.

Der Deutsche Mieterbund etwa fordert ein Verbot von Indexmieten bei Neuvermietungen. Eine Bundesratsinitiative aus Hamburg schlägt eine Kappungsgrenze in Höhe von 3,5 Prozent pro Jahr vor. Auch aus Bayern kam die Aufforderung an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Einführung einer Kappungsgrenze zu prüfen. Doch dieser will davon nichts hören. Das Bundesjustizministerium teilt mit, dass derzeit keine Änderungen der bestehenden Regelungen für Indexmieten geplant sind. So bleiben die Mieter*innen sich selbst überlassen.

Durch die Inflation der letzten Jahre ist die Indexmiete ins Rampenlicht gerückt und es hat sich gezeigt, wie leicht sie zum Nachteil der Bevölkerung ausgenutzt werden kann. Alle Schutzmechanismen gegen Mietwucher werden so einfach ausgehebelt. Sie sind eigentlich das Papier nicht mehr wert, auf dem sie stehen. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt wird sich also in Zukunft weiter verschärfen, und das wird sich auch nicht durch verstärkte Bautätigkeit lösen lassen. Denn solange man mit ein paar Tricks die Mieten immer weiter in die Höhe treiben kann, wird das Grundrecht auf Wohnen schlichtweg ausgehöhlt.