Heizungsgesetz: Der Parlamentsrebell
Eigentlich wollte er nicht nach Karlsruhe gehen. Thomas Heilmann von der CDU, so sagt er es selbst, sei eigentlich kein Abgeordneter, der vors Bundesverfassungsgericht zieht, wenn er politisch etwas erreichen will. Der Bundestag, das „Herz der Demokratie„, müsse seine Angelegenheiten grundsätzlich selbst regeln, findet er. Vor allem, wenn es um den „Herzschlag“ der Demokratie gehe: gute Gesetzgebung.
Doch als die Ampelregierung im Juli 2023, kurz vor der Sommerpause, ihre umstrittene Reform des Heizungsgesetzes noch schnell durch den Bundestag bringen will, mit weitreichenden Änderungen in letzter Minute und, wie er sagt, strotzend vor Fehlern, reicht es Heilmann. Wer Gesetzgebungsverfahren so gestalte, dass Abgeordnete keinen Einfluss mehr nehmen könnten, könne es „mit der Parlamentsbeteiligung auch lassen“. Beim Bundesverfassungsgericht beantragt er per Eilverfahren, die Abstimmung im Bundestag zu stoppen. Und bekommt recht.