Grundsicherung: Bundestag verabschiedet Reform des Bürgergelds
Das Bürgergeld wird zu einer Grundsicherung umgebaut. Der Bundestag hat mehrheitlich den entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt, der nun in den nächsten Monaten in Kraft treten soll. Für den Entwurf der Regierung stimmten 321 Abgeordnete, 268 stimmten dagegen und zwei enthielten sich.
Durch die Reform soll die Sozialhilfe nach Vorstellungen der Bundesregierung „treffsicherer und gerechter“ werden als das von der Ampelkoalition eingeführte Bürgergeld. Konkret verstehen Union und SPD darunter, den Druck auf Betroffene zu steigern, einen Job anzunehmen und dadurch die Sozialkassen zu entlasten.
Die künftig als „Grundsicherungsgeld“ bezeichnete Sozialleistung wird durch die Reform in ihrer Höhe von derzeit 563 Euro pro Monat zuzüglich Miet- und Heizkosten nicht gesenkt. Allerdings sieht sie strengere Mitwirkungspflichten in Bezug auf die Erwartung an Empfänger vor, eine Arbeit zu suchen und sie aufzunehmen.
Empfindliche Leistungskürzung wegen verpassten Terminen
Pflichtverletzungen wie etwa Versäumnisse von Terminen beim Jobcenter werden künftig härter bestraft. So soll der Regelbedarf sogenannten Arbeitsverweigerern für mindestens einen Monat gestrichen werden, wenn sie die Annahme eines Jobs verweigern. Auch kann er für drei Monate um 30 Prozent gesenkt werden.
Wer zwei Termine beim Jobcenter ohne wichtigen Grund verpasst, erhält künftig ebenfalls 30 Prozent weniger Geld. Beim dritten versäumten Termin werden die Zahlungen komplett gestrichen, die Miete direkt an den Vermieter überweisen. Familien mit Kindern und Jugendlichen sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen bleiben von den verschärften Regeln ausgenommen.
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