Grüne Infrastruktur: „Vorfahrtsregel“ für jedes Naturschutz

Natur- und Umweltschutz können künftig leichter überwunden werden, wenn sonst der Ausbau von Straße und Schiene behindert würde. So sieht es der Entwurf der Bundesregierung für das „Zukunfts-Infrastrukturgesetz“ vor; derzeit berät der Bundestag. Wichtige Großprojekte sollen demnach von Gesetzes wegen von „überragendem öffentlichen Interesse“ sein. Risiken für streng geschützte Vögel oder Eidechsen würden dann bei Plänen für einen neuen Autobahnabschnitt nicht mehr so stark ins Gewicht fallen.

Künftig soll es aber auch eine „Vorfahrtsregel für Naturschutzmaßnahmen“ geben, wie Umweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch auf dem Deutschen Naturschutztag in Berlin ankündigte. In Kürze werde er einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur“ vorlegen. Auch für besonders wichtige Maßnahmen zum Schutz von Ökosystemen und Artenvielfalt soll dann gesetzlich gelten, dass sie von „überragendem öffentlichem Interesse“ sind – im Konfliktfall müsste dann der Ausbau einer Straße zurückstehen. Außerdem sollen wertvolle Schutzgebiete in Genehmigungsverfahren künftig das gleiche Gewicht bekommen wie Vorhaben für Energie, Mobilität und Wirtschaft.

Wälder auf eine Ebene mit Schienenwegen stellen

Früher, noch zu Ampelzeiten, nannte sich das Vorhaben „Naturflächenbedarfsgesetz“. Der im alten Namen mitschwingende Anspruch der Politik, Flächen für die Natur zu sichern, weckte allerdings Misstrauen, etwa bei Landwirten und Waldeigentümern. Sie befürchteten, die Nachfrage nach Flächen für den Naturschutz werde die Bodenpreise in die Höhe treiben. Durch den Kniff der Umbenennung liegt das Vorhaben nun verbal auf der Linie von Union und SPD, die In­fra­struk­tur zukunftsfest zu machen. „Der neue Titel sagt, worum es im Kern geht: um einen Gleichrang der natürlichen In­fra­struk­tur, also gesunden Böden, klimafesten Wäldern oder nassen Mooren mit der technischen Infrastruktur wie intakten Schienenwegen oder erneuerbaren Energien“, erläuterte Minister Schneider. Ziel sei es, wichtige Belange des Naturschutzes auf „Augenhöhe“ zu bringen mit Energie, Mobilität, Wirtschaft.

Der beabsichtigte „Gleichrang“ wirft allerdings Fragen auf: Bildet die geplante Stärkung „grüner“ Infrastruktur eine notwendige Ergänzung zum Ausbau „grauer“ Infrastruktur? Oder würde die angestrebte Beschleunigung für Schiene und Straße damit gleich wieder ausgebremst? Begäbe sich die Bundesregierung also mit dem neuen Gesetzesvorhaben zum Schutz der Natur auf Kollisionskurs zu ihren eigenen Plänen für ein leistungsfähiges Verkehrswesen?

Der Umweltminister sieht es so: „Wenn wir jetzt verschleppte Investitionen nachholen, darf das nicht zulasten unserer Lebensgrundlagen gehen.“ Auch wenn Wälder stürben oder Flüsse verdreckten, leide das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen, argumentierte Schneider. Natürliche In­fra­struktur müsse genauso funktionieren wie technische In­fra­struktur.

Minister will Lebensräume für Pflanzen und Tiere besser vernetzen

Naturschutzverbände werben schon seit Längerem dafür, Natur als In­fra­struk­tur zu begreifen und damit auf Augenhöhe mit Energie- und Verkehrsvorhaben zu bringen. Dafür gibt es auch verschiedene Konzepte und Strategien, aber es fehlt der rechtliche Rahmen, den Minister Schneider nun liefern will. Erfasst werden sollen bestehende Schutzgebiete. Schneider will Lebensräume für Pflanzen und Tiere außerdem besser miteinander vernetzen: Der Biotopverbund müsse ausgebaut werden. „Und wir wollen, dass das schnell passiert“, kündigte er an. Mehr Naturschutz soll aber nicht auf Kosten von Land- und Waldbesitzern geschehen. Sein Haus wolle dafür sorgen, „dass diejenigen belohnt werden, die Schutzgebiete stärken, Flussauen renaturieren, Hecken anlegen oder Moore wiedervernässen“, versicherte der Umweltminister.

Schneider will außerdem erreichen, dass „Naturschutz künftig klarer, einfacher und schneller geht“. Gemeint ist vor allem die Beschaffung von Ausgleichsflächen, die Verluste durch den Ausbau des Straßen- und Schienennetzes wettmachen sollen. Der Minister knüpft damit an ein Vorhaben im Zukunfts-In­fra­struk­tur­ge­setz an: Für besonders wichtige Verkehrsprojekte ist dort vorgesehen, dass die Vorhabenträger selbst keine Ausgleichsflächen mehr suchen müssen. Gegen Geldzahlung können sie diese Aufgabe auf das Bundesumweltministerium oder eine vom Ministerium beauftragte Stelle übertragen.

Durch Einschaltung „professioneller Dritter“ will Schneider sicherstellen, dass mehr geeignete Flächen für die Kompensation vorgehalten werden. „Damit möglichst wenig Zeit vergeht, bis auch die Natur zu ihrem Recht kommt“, wie er ausführte. Außerdem wird die Mehrfachnutzung von Flächen angestrebt: Naturschutz, erneuerbare Energien und nachhaltige Bewirtschaftung sollen im Dreiklang gefördert werden.