Gewalthilfegesetz: Bundestag stimmt pro mehr Schutz pro Frauen

Nach einem turbulenten Tag im Bundestag haben sich die Abgeordneten am Abend auf ein Gesetz für mehr Schutz für Frauen geeinigt. Sie stimmten dem sogenannten Gewalthilfegesetz zu.
Damit haben von Gewalt betroffene Frauen einen Rechtsanspruch auf eine
Beratung und entsprechende Hilfe. Der Bund beteiligt sich mit 2,6 Milliarden Euro erstmalig an
der Finanzierung von Beratungsstellen und von Frauenhäusern.

Der Rechtsanspruch für Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt soll ab 2030 gelten.
Bis dahin soll das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden; dazu
zählen insbesondere mehr Frauenhäuser, Schutzwohnungen und
Beratungsstellen. Die Länder sollen verpflichtet werden, ein
ausreichendes Angebot an solchen Stellen sicherzustellen.

Der Entwurf für das Gewalthilfegesetz war Ende November im
Kabinett der rot-grünen Minderheitsregierung beschlossen
worden. Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) mahnte
bei den anschließenden Beratungen im Parlament im Dezember zur Eile,
damit das Gesetz noch vor der Wahl beschlossen werden kann. Vor zwei Tagen gab es schließlich eine Einigung von SPD und Grünen mit der Union. Hintergrund
der Gesetzesinitiative sind steigende Zahlen von Gewalttaten gegen
Frauen und im häuslichen Umfeld.

Fast 400 Frauen werden Opfer von Partnerschaftsgewalt – täglich

In Deutschland stirbt laut Statistik fast jeden Tag eine Frau oder
ein Mädchen durch eine Gewalttat. Jeden zweiten Tag sei der Täter der
Partner oder Ex-Partner. Knapp 400 Frauen würden täglich Opfer von
Partnerschaftsgewalt. Nach Angaben des Deutschen Frauenrats fehlen rund
14.000 Plätze in Frauenhäusern.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) begrüßte die Zustimmung des Bundestags
zu dem Gesetz. „Opfer von Gewalt haben Anspruch auf besseren Schutz!“,
schrieb Scholz im Onlinedienst X. Auch Caritas-Präsidentin Eva
Welskop-Deffaa begrüßte die Einigung. Eine gesetzliche Regelung sei überfällig und zwar nicht zuletzt deshalb, „weil sich die Wirklichkeit
häuslicher Gewalt seit den Corona-Zeiten weiter verschlimmert hat“. Die
Absicherung von Schutzräumen sei unerlässlich.

Der Deutsche Frauenrat sprach von einem bedeutenden Tag für die
Frauenbewegung in Deutschland. „Seit Jahrzehnten setzen wir uns dafür
ein, dass Gewaltbetroffene geschützt und unterstützt werden“, sagte
Vorstand Sylvia Haller. „Ihre Würde und ihr Recht auf ein
gewaltfreies Leben treibt uns an. Deshalb war aufzugeben für uns nie
eine Option.“ 

Zudem Gesetz für besseren Kinderschutz

Zudem beschlossen die Abgeordneten ein Gesetz für einen besseren Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Mit dem Gesetz sollen die Rechte Betroffener sowie die Rolle der Aufarbeitungskommission und das Amt des oder der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung gestärkt werden.

Konkret sollen Betroffene etwa ein Recht auf Akteneinsicht in den Jugendämtern erhalten. Zudem soll der oder die zuständige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung regelmäßig im Bundestag berichten zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie über Prävention, Unterstützungsangebote, Forschung und Aufarbeitung.

Nach Angaben des Bundeskriminalamts wurden im Jahr 2023 jeden Tag 54 Kinder Opfer von Missbrauch, ein Anstieg von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.