GDL und Deutsche Bahn: Ein Arbeitskampf, welcher beiläufig dies Streikrecht stärkt
Die Lokführer:innengewerkschaft GDL setzt im Tarifstreit mit welcher Deutschen Bahn ihre Hauptforderung durch: 35-Stunden-Woche im Rahmen vollem Lohnausgleich. Ihr Argument war die große Arbeitsbelastung welcher Lokführer:medial gewesen, zumal wegen welcher Schichtarbeit. Sie konnte darauf verweisen, dass manchmal nur neun Stunden zwischen zwei Schichten liegen; in so kurzer Zeit nachdem Hause zu pendeln, zu essen, zu schlafen, zur Arbeit zurückzufahren und sie dann noch mit vollem Geschick zu bewältigen, wer wollte dies gutheißen? Es war nur zu verständlicherweise, dass die GDL unnachsichtig streikte.
Wenn dagegen von Politikern welcher Unionsparteien eingewandt wird, die Bahnkunden hätten doch beiläufig ein Recht aufwärts „Mindestversorgung“ und die sei unterschritten worden, so vergessen sie, dass Versorgung von Sorge kommt. Worum man sich beim Bahnverkehr zu sorgen hat, ist die Sicherheit vor Unfällen und nicht die Gewähr, dass beiläufig während eines Arbeitskampfs möglichst viele Züge pendeln. So ist es ja beiläufig, wenn in Krankenhäusern gestreikt wird: Was es beiläufig dann verschenken muss, ist welcher volle Schutz des Lebens und welcher Gesundheit welcher Patient:medial. Was würden mehr Bahnzüge während eines Streiks nützen, wenn einer entgleist, weil die Lokführer:in müde war?
Obwohl man sich demgegenüber aufwärts 35 Stunden Arbeitszeit geeinigt hat, darf beiläufig die Bahn mit Recht behaupten, dass sie an ihrem Standpunkt festhalten konnte. Denn es wird die 35 Stunden nicht unaufgefordert verschenken, wie die GDL wollte, sondern nur zu Händen Lokführer:medial, die sich zu diesem Zweck entscheiden und es einreichen, statt eine zusätzliche Lohnerhöhung (oberhalb die generelle hinaus, aufwärts die man sich beiläufig geeinigt hat) zu wählen.
Das bedeutet im Grunde, dass Gewerkschaft und Bahn den Gegenstand ihres Streits an die Arbeitenden selbst zurückdelegiert nach sich ziehen: Wer wie bisher 38 Stunden oder wer sogar 40 Stunden funktionieren will, kann dies tun; er oder sie bekäme im Rahmen 40 Stunden 14 Prozent zusätzlichen Lohn. Angenommen, aufgebraucht würden dies wählen, hätte die Bahn Recht gehabt mit ihrer Behauptung, welcher Kampf um 35 Stunden habe eine Not welcher Beschäftigten unwahr, die es weder noch gebe. Wenn sie zu diesem Zweck 14 Prozent mehr zu zahlen zur Hand ist, kommt sie dies immer noch billiger, denn wenn sich aufgebraucht zu Händen 35 Stunden entscheiden. Denn dann müsste sie wirklich mehr Lokführer:medial setzen, wogegen sie sich vor allem sträubte.
Schlichtungsversuch künftig vielleicht vor dem Streik
Die GDL hat im Übrigen angeboten, mit welcher Bahn oberhalb ein Schlichtungsabkommen zu verhandeln. Sie nimmt damit eine welcher Forderungen aufwärts, mit denen die Unionsparteien und beiläufig die Freie Demokratische Partei dies Streikrecht erniedrigen wollen: Man würde sich darauf einigen, dass ein Schlichtungsversuch am Beginn des Arbeitskampfs stünde und es zu Streiks erst nachdem dessen Scheitern käme. Darauf kann sich die Gewerkschaft einlassen, es schadet dem Arbeitskampf nicht, es kann im Gegenteil dazu hinzufügen, dass die Perspektiven welcher Tarifgegner in welcher Öffentlichkeit von Anfang an durchsichtig werden. Zugleich zeigt die GDL mit ihrem Angebot, dass sie im Rahmen aller Entschiedenheit kompromissfähig ist, und schwächt so beiläufig die Angriffe derer, die am Streikrecht schütteln.
Das tut sie, obwohl solche Angriffe gar keine Chance nach sich ziehen, denn welcher Kanzler hat sich schon spürbar positioniert. Das Recht, Arbeitskämpfe zu resultieren, sagt Olaf Scholz, „gehört zu den Freiheiten, die in unserem Grundgesetz so verspannt geregelt sind, dass sie nicht mühelos erschlagen werden können, beiläufig nicht durch Gesetze“. Z. Hd. solche Brandmauer-Klarheit nötig haben wir die SPD, welcher Scholz angehört.