Gastbeitrag | Vor welcher Geburt aussortiert: 90% welcher Mütter entscheiden sich gegen ein Baby mit Trisomie 21

In Deutschland ist kaum bekannt, dass ein unscheinbarer Passus im Paragraf 218a die Abtreibung eines behinderten Kindes bis fast vor der Geburt erlaubt. Ein Gastbeitrag


3D-Ultraschallbild eines männlichen Embryos

Science Photo Library/Zephyr



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Nicht jedes werdende Leben genießt den gleichen Schutz, nicht alle Embryonen haben dasselbe Risiko, am Wachsen gehindert zu werden. Einige sind von Gesetzes wegen weniger schutzwürdig als andere: Sie verlieren im Abtreibungsrecht die Rechtsabwägung.

Die Rede ist hier von einem unscheinbaren Passus in § 218 a, Absatz 2 des Strafgesetzbuches, der Schwangerschaftsabbrüche bis zur Geburt dann erlaubt, wenn eine unabwendbare Gefahr für die Schwangere besteht. Dies wird angenommen, wenn eine mutmaßliche Behinderung des Kindes den „seelischen Gesundheitszustand“ seiner Mutter schwerwiegend beeinträchtigen könnte. Ausschlaggebend ist dabei die Erkenntnis von (größtenteils nichtbehinderten) Ärzt:innen und Richter:innen.

Übli