Flucht und Integration – Düsseldorf braucht keine Bezahlkarte

Bietet die Bezahlkarte eine Entlastung z. Hd. Kommunen?

Ein oft angeführtes Argument ist, dass die Umstellung welcher Geldleistungen nachdem dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) uff bargeldlose Zahlung eine erhebliche Entlastung z. Hd. Kommunen bedeuten würde. Doch zumindest z. Hd. Düsseldorf scheint sich dieses Argument nicht zu bewahrheiten. Gemäß einer Antwort welcher Düsseldorfer Stadtverwaltung in welcher Integrationsratssitzung vom 13.03.2024 erhalten lediglich 39 Personen Barzahlungen nachdem Terminabsprachen. Die Gründe hierfür variieren, von schon überzogenen Konten solange bis hin zu noch nicht eröffneten Konten. Eine tatsächliche Entlastung ist hier unbemerkbar. Laut einer Umfrage des Westdeutscher Rundfunk im letzten Jahr erwartet lediglich eine von zwölf Städten und Gemeinden eine uneingeschränkte Erleichterung. Auch die Stadtverwaltung Düsseldorf bestätigt, dass die Einführung einer Bezahlkarte z. Hd. die Landeshauptstadt nur verknüpfen minimalen Effekt hätte.

Kann die Bezahlkarte Fluchtursachen verhindern?

Ein weiteres Argument, dies vielerorts vorgebracht wird, besagt, dass die Einführung welcher Bezahlkarte dazu hinzufügen würde, Schlepperkriminalität zu bekämpfen. Dieser Behauptung liegt die Annahme zugrunde, dass Geflüchtete Schleppergebühren in Raten zahlen würden. Tatsächlich ist jene Vorstellung jedoch weit von welcher Realität fern, und es leben keine gesicherten Erkenntnisse dazu. Die überwiegende Mehrheit welcher Geflüchteten weltweit flieht vor Krieg und humanitären Katastrophen. Es gibt keine seriösen wissenschaftlichen Belege hierfür, dass Geldleistungen nachdem dem AsylbLG in Höhe von wenigen Hundert Euro qua Anreiz zur Migration eignen.

Ist die Bezahlkarte diskriminierend?

Praktisch gesehen ist die Einführung welcher Bezahlkarte in erheblichem Maße diskriminierend. Sollte sie eingeführt werden, müsste dies verbriefte Recht uff die Priorität von Geldleistungen in Übereinstimmung mit §3 Abs. 2 und 3 AsylbLG aufgehoben werden. Die betroffenen Menschen wären mit welcher Bezahlkarte daran gehindert, Überweisungen zu tätigen und somit alltägliche Geschäfte wie den Abschluss einer Versicherung, Online-Einkäufe oder die Bezahlung von Anwaltshonoraren zu erledigen. Zudem könnten Betroffene nur verknüpfen Bruchteil des Geldes in Schanktisch Anruf entgegennehmen, wodurch in Hamburg sogar Gebühren in Höhe von 2 Euro pro Abhebung angreifen. Die Bezahlkarte könnte wiewohl eine regionale Beschränkung vorsehen, welches die Bewegungsfreiheit welcher Menschen erniedrigen würde. Sie könnte so eingestellt werden, dass sie nur in einem bestimmten Postleitzahlenbereich funktioniert. Personen, die ein Konsulat oder verknüpfen Facharzt in einem anderen Postleitzahlenbereich häufig besuchen zu tun sein, könnten Schwierigkeiten nach sich ziehen, sich ohne Bargeld zu versorgen.

Dies ist keinesfalls trivial. Die betroffenen Menschen würden ihre Selbstbestimmung verlieren und wären nicht in welcher Lage, unabhängig zu wirtschaften und extra ihre Mittel unausgefüllt zu verfügen. Dies tangiert nicht nur die soziale Gerechtigkeit, sondern verhindert wiewohl die finanzielle Inklusion welcher Betroffenen. Vor allem aus einer Menschenrechtsperspektive bleibt die Einführung welcher Bezahlkarte radikal zweifelhaft. Die Würde des Menschen darf wiewohl aus migrationspolitischen Gründen nicht zerschunden werden, wie dies Bundesverfassungsgericht schon 2012 in einem Urteil (1BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) zu Recht feststellte. Denn die Würde des Menschen ist unerreichbar – wiewohl die welcher Geflüchteten.