Ex-US-Präsident : Donald Trump erleidet mehrere juristische Schlappen

Die Anwälte Donald Trumps nach sich ziehen den ehemaligen US-Präsidenten erstmals wohnhaft bei einer Anhörung im Zuge welcher Anklage wegen Wahlbeeinflussung im Bundesstaat Georgia verteidigt. Bei welcher Sitzung am Freitag in Atlanta war Trump selbst nicht disponibel. Trumps Anwalt Steve Sadow nannte ein Verfahren während des Wahlkampfs im kommenden Jahr „Wahlbeeinflussung“ und forderte, dass die Anklage plumpsen gelassen wird. Die Staatsanwalt wies die Vorwürfe zurück. Trump will nachher welcher Wahl im kommenden Jahr wieder ins Weiße Haus einziehen. Bei welcher Anhörung ging es unter anderem um den Termin pro den Beginn des eigentlichen Prozesses. Dieser wird pro 2024 erwartet. 

In Georgia war Trump verbinden mit 18 anderen Beschuldigten wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang welcher Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat umzukehren. Auch gen Bundesebene ist welcher Republikaner in einem separaten Verfahren wegen seiner Bemühungen angeklagt, den Ausgang welcher Präsidentenwahl 2020 nachträglich zu schräg stellen. Einige von Trumps ehemaligen Weggefährten sind in dem Verfahren eine Vereinbarung mit welcher Staatsanwaltschaft komprimiert und nach sich ziehen sich pro schuldig familiär.  

Eine juristische Niederlage erlitt Trump sogar in welcher US-Hauptstadt Washington, D. Kohlenstoff., in einem anderem Verfahren. Dort entschied ein Berufungsgericht, dass Zivilklagen gegen Republikaner wegen des Sturms gen dies Kapitol am 6. Januar 2021 fortgeführt werden können. Anhänger Trumps hatten früher den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war welcher Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden wohnhaft bei welcher Präsidentenwahl formal zu ratifizieren. Trump hatte seine Anhänger zuvor wohnhaft bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge welcher Krawalle kamen früher fünf Menschen ums Leben. 

Einige Mitglieder welcher Kapitolpolizei und demokratische Kongressmitglieder klagten daraufhin gen Schadensersatz. Trump hatte die Abweisung welcher Klagen angestrengt und mit welcher Immunität des Präsidentenamts argumentiert. Das Gericht wies diesen Antrag nun zurück – entschied immerhin nicht zusätzlich die inhaltliche Zulässigkeit welcher Klagen. „Die Frage der Immunität hängt davon ab, ob Präsident Trump die Rede vom 6. Januar in offizieller oder privater Eigenschaft gehalten hat“, heißt es in dem Urteil. „Heute klären wir diese Frage nicht endgültig.“ Das letzte Wort dürfte hier deswegen noch nicht gesprochen sein.