Europäische Union: EU verklagt Ungarn wegen „Souveränitätsschutzgesetz“
Die EU-Kommission hat Ungarn wegen eines Gesetzes gegen ausländische Einflussnahme vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Das sogenannte Souveränitätsschutzgesetz Ungarns verstoße gegen europäisches Recht, teilte die Kommission mit. Sie beantragte beim EuGH demnach ein beschleunigtes Gerichtsverfahren. Die Kommission wirft Ungarn vor, mit einer neu geschaffenen Regierungsbehörde die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte einzuschränken und damit EU-Recht zu verletzen.
Trotz eines bereits seit Februar laufenden Vertragsverletzungsverfahrens habe die Regierung in Budapest die Rechtslage noch immer nicht entsprechend den Beanstandungen angepasst, begründete die Brüsseler Kommission ihre Klage.
Das ungarische Parlament hatte das Souveränitätsschutzgesetz Ende des vergangenen Jahres verabschiedet. Das damit neu geschaffene Amt für Souveränitätsschutz soll laut Regierung „Organisationen ausfindig machen und untersuchen, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten und darauf abzielen, den Wählerwillen zu beeinflussen“. Die ungarische Regierung des Rechtsnationalisten Viktor Orbán beschuldigt die EU und US-Organisationen, „Milliarden von Euro“ an die Opposition zu verteilen.
Bis zu drei Jahre Haft für Spendenakquise aus dem Ausland
Die Parteienfinanzierung aus dem
Ausland war schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes verboten. Doch mit dem neuen Gesetz gilt das
Verbot nun auch für Vereine und andere Organisationen, die etwa bei
Kommunalwahlen Kandidaten aufstellen. Verantwortlichen
dieser Organisationen, die versuchen, Finanzquellen aus dem Ausland zu
verschleiern, drohen bis zu drei Jahre Haft.
Der
Chef der neuen Aufsichtsbehörde wird direkt vom Ministerpräsidenten ernannt. Seine Organisation soll weitreichende
Ermittlungsbefugnisse erhalten und darf gewonnene Informationen
direkt an die ungarischen Ermittlungsbehörden weiterleiten. Orbáns
Fidesz-Partei teilte mit, das Gesetz werde die „Tür für jeglichen
Wahlbetrug schließen“.
Die EU-Kommission hat Ungarn wegen eines Gesetzes gegen ausländische Einflussnahme vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Das sogenannte Souveränitätsschutzgesetz Ungarns verstoße gegen europäisches Recht, teilte die Kommission mit. Sie beantragte beim EuGH demnach ein beschleunigtes Gerichtsverfahren. Die Kommission wirft Ungarn vor, mit einer neu geschaffenen Regierungsbehörde die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte einzuschränken und damit EU-Recht zu verletzen.
Trotz eines bereits seit Februar laufenden Vertragsverletzungsverfahrens habe die Regierung in Budapest die Rechtslage noch immer nicht entsprechend den Beanstandungen angepasst, begründete die Brüsseler Kommission ihre Klage.