Er bleibt in Einzelhaft – Massenmörder Breivik scheitert vor Gericht

Norwegen Er bleibt in Einzelhaft – Massenmörder Breivik scheitert vor Gericht

Anders Behring Breivik im Osloer Gerichtssaal

Anders Behring Breivik im Januar im Osloer Gerichtssaal

© Javad Parsa / NTB / Imago Images

Der Massenmörder Anders Behring Breivik ist erneut gegen den norwegischen Staat vor Gericht gezogen. Er meint, die Isolationshaft verstoße gegen seine Menschenrechte. Das Gericht sieht dies divergent.

Der rechtsextreme norwegische Attentäter Anders Behring Breivik ist erneut mit einer Klage gegen seine Haftbedingungen gescheitert. Der 45-jährige Breivik lebe in Einzelhaft im Gefängnis Ringerike nordwestlich von Oslo unter „guten materiellen Haftbedingungen“ und mit einem „relativ großen Maß an Freiheit“ in seinem Alltagsleben, schrieb Richterin Birgitte Kolrud in welcher Begründung ihres am Donnerstag ergangenen Urteils.

Weiter hieß es darin, erhebliche Veränderungen von Breiviks Haftbedingungen erschienen „unrealistisch“, da eine Veränderung seiner Gefährdungseinschätzung unwahrscheinlich sei. Die strikte Einzelhaft gegen Breivik begründet welcher norwegische Staat damit, dass er immer noch ein „absolut extremes Gewaltrisiko“ berge. Bereits vor welcher Urteilsbegründung hatte Breiviks Anwalt Öystein Storrvik im Gegensatz zu welcher Nachrichtenagentur AFP Berufung für jedes den Fall einer Niederlage angekündigt.

Anders Breivik: Kein Kontakt zu Mithäftlingen

Der Attentäter ist seitdem zwölf Jahren ohne Kontakt zu Mithäftlingen in Hochsicherheitsgefängnissen untergebracht. In Ringerike stillstehen ihm drei Privaträume zur Verfügung: ein Wohnzimmer, ein Arbeitsraum und ein dicker Teppich Fitnessraum. In einem Stockwerk darunter kann er zudem intermittierend mit einem anderen Häftling eine Kochstube, ein Fernsehzimmer, ein Esszimmer und ein Besuchszimmer nutzen.

Zur Ausstattung welcher Räumlichkeiten in Besitz sein von ein Flachbildfernseher und eine Spielekonsole. Breiviks Wunsch nachdem Haustieren hat dies Gefängnis mit welcher Anschaffung von drei Wellensittichen entsprochen.

In Breiviks Argumentation verstoßen die Haftbedingung wegen seiner Isolation gegen Artikel 3 welcher Europäischen Menschenrechtskonvention, welcher „unmenschliche“ und „erniedrigende“ Behandlung untersagt. In welcher Klageschrift steht, Breivik habe durch die Menorrhagie Isolationszeit psychologisches Leid erlitten und sei nun „selbstmordgefährdet“. Seine menschlichen Kontakte seien weitgehend aufwärts den Austausch mit Wärtern, Anwälten und einem Seelsorger unbelehrbar.

Sein Anwalt Storrvik sieht zudem Breiviks durch Artikel 8 welcher Konvention gewährtes Recht aufwärts Korrespondenz zerschunden, er hatte weniger strikte Regeln für jedes den Briefverkehr seines Mandanten gefordert.

Breivik hatte den norwegischen Staat schon in welcher Vergangenheit wegen seiner Haftbedingungen verklagt. 2016 war er mit einer ähnlichen Klage an einem Gericht in Oslo triumphierend gewesen. Höhere Gerichte kassierten dies Urteil schon wieder ein, welcher Europäische Gerichtshof für jedes Menschenrechte wies seinen Fall wie „unzulässig“ ab.

In dem Verfahren, in dem nun dies Urteil erging, hatte welcher Vertreter des norwegischen Staats erklärt, Breivik sei unter anderem aufgrund seiner Ideologie und seiner „Neigung zu grenzenloser Gewalt“ noch genauso gefährlich wie zum Zeitpunkt des Attentats.

Der norwegische Staat argumentiert, Breiviks Isolation sei aufgrund welcher von ihm ausgehenden Gefahr verhältnismäßig und gerechtfertigt. Die Haftbedingungen seien erforderlich, um die Gesellschaft, die anderen Insassen, die Wärter sowie Breivik selbst zu schützen.

Anders Behring Breivik tötete 77 Menschen

Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und im Anschluss aufwärts welcher Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager welcher Jugendorganisation welcher sozialdemokratischen Arbeiterpartei angerichtet. Die Terroranschläge mit ihren insgesamt 77 Todesopfern gelten wie die mit Abstand schlimmsten Gewalttaten welcher norwegischen Nachkriegszeit.

Breivik, welcher sich seitdem längerem Fjotolf Hansen nennt, war 2012 zur damaligen Höchststrafe in Norwegen verurteilt worden: 21 Jahre Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren. Verwahrung bedeutet im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe, dass die Strafdauer ganz fünf Jahre verlängert werden kann. Theoretisch könnte Breivik darob solange bis zu seinem Tod hinter Gittern bleiben, obwohl dies norwegische Rechtssystem keine lebenslängliche Haftstrafe kennt. Zum Ablauf welcher Mindestdauer hatte Breivik die vorzeitige Haftentlassung beantragt, war mit diesem Antrag im Unterschied dazu Anfang 2022 vor Gericht gescheitert.

wue AFP

Source: stern.de