Entlastung welcher Krankenkassen: Neuer Gesetzesentwurf nennt Homöopathie nicht mehr
In den Plänen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten, kommt die Streichung homöopathischer Mittel qua Kassenleistung offenbar nicht mehr vor. Wie die „Tagesschau“ firm nach sich ziehen will, ist ein entsprechender Satz aus dem Gesetzesentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) nicht mehr zu finden.
Im Dezember 2023 heißt es im Gesetzesentwurf: „Die Möglichkeit welcher gesetzlichen Krankenkassen, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen qua zusätzliche Satzungsleistungen (…) anzubieten, wird gestrichen.“ Die „Tagesschau“ soll eine neue Version des Entwurfs vorliegen nach sich ziehen, welcher den Satz nicht mehr enthält.
Lauterbach, welcher ein ausgesprochener Kritiker von Globuli und Co. ist, hat an mehreren Fronten mit Gegenwind zu ringen. Während welcher Koalitionspartner Liberale dasjenige Vorhaben unterstützt, stillstehen Teile welcher Grünen zu Gunsten von die Homöopathie ein. Vor allem in Baden-Württemberg sprachen sich grüne Landespolitiker wiederholt gegen die Reform aus.
Zwar sehen gesetzliche Krankenkassen wenig Sinn in welcher Finanzierung von homöopathischen Therapien. „In welcher Regel fehlt diesen Heilmethoden welcher evidenzbasierte Nachweis welcher Wirksamkeit“, sagte zum Beispiel die AOK-Vorstandsvorsitzende Carola Reimann. Zum Besten von gesetzliche Krankenkassen würde eine Streichung handkehrum eine geringe Entlastung bedeuten. Lauterbach taxierte die Einsparungen hinaus 20 solange bis 50 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben welcher Kassen belaufen sich jährlich hinaus mehr qua 300 Milliarden Euro.
Der Gesetzesentwurf muss zunächst im Bundeskabinett konzertiert werden, im Vorhinein er an den Bundestag weitergereicht wird. In den Ampelfraktionen könnte welcher Entwurf zu Gunsten von Streit sorgen.