Eilanträge zu Verbot von Waffenexporten an Israel scheitern

Mehrere Palästinenser sind vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit dem Versuch gescheitert, der Bundesregierung Waffenlieferungen nach Israel untersagen zu lassen. Der 4. Kammer des Gerichts lagen insgesamt drei Eilverfahren vor. Sie scheiterten schon an den formellen Voraussetzungen.

In einer Mitteilung, die sich auf alle drei Verfahren bezieht, verwies das Gericht am Dienstag darauf, dass die Anträge zu pauschal gewesen seien. Die Antragsteller hätten nicht glaubhaft gemacht, dass „überhaupt Entscheidungen über Waffenexporte konkret anstünden“ und die Bundesregierung künftig das Völkerrecht verkennen werde. Vorläufiger Rechtsschutz sei unzulässig, wenn nicht absehbar sei, „welche Entscheidungen der Bundesregierung künftig überhaupt bevorstünden und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergingen“.

Auch die Bundesregierung hatte vor Gericht argumentiert, dass sich Exportgenehmigungen nicht „vorbeugend, pauschal und ins ,Blaue hinein’“ untersagen ließen.

Richter verweisen auf „plausible Ausführungen“ der Regierung

Eines der drei Berliner Verfahren wurde von der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights koordiniert. Antragsteller waren fünf im Gazastreifen lebende Palästinenser. Sie hatten beantragt, der Bundesregierung vorläufig zu untersagen, Ausfuhrgenehmigungen für „120 mm Panzerpräzisionsmunition mit Endabnehmer im Staat Israel“ zu erteilen.

Im Schriftsatz ihrer Anwälte hieß es außerdem: Auch der Export anderer Munition und Geschosse solle verboten werden, ebenso die Ausfuhr von „Panzerabwehrwaffen und/oder Kleinwaffen, wie sie von Land, Luft oder See in Gaza seit dem 7. Oktober 2023 zum Einsatz gekommen sind“. Grund zur Eile bestand aus Sicht der Anwälte, weil Leib und Leben ihrer Mandanten gefährdet seien. Die meisten von ihnen halten sich offenbar in Rafah auf.

Anwälte verweisen auf humanitäre Katastrophe im Gazastreifen

Die Anwälte hatten das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit hervorgehoben. Es binde die Bundesregierung auch gegenüber den palästinensischen Antragstellern. Außerdem verwiesen sie auf das Kriegswaffenkontrollgesetz. Es verpflichtet die Bundesregierung in Fragen der Waffenexporte auf das Völkerrecht. Dazu zählen der Vertrag über den Waffenhandel, die Völkermordkonvention und die Genfer Konventionen. Sie regeln, was in bewaffneten Auseinandersetzungen erlaubt ist. Die Anwälte hatten in diesem Zusammenhang auf die humanitäre Katastrophe im Gazastreifen hingewiesen, auf die mehr als 30.000 Toten, zerstörte Infrastruktur und Hungersnot.

In dem Beschluss zu diesem Verfahren stellt das Gericht klar, dass vorbeugender Rechtsschutz die Ausnahme ist. Die Gefahr einer Rechtsverletzung müsse „greifbar bevorstehen“; das gelte selbst dann, wenn es um „Gefahren für Leib und Leben“ gehe. Die Kammer verweist darauf, dass die Bundesregierung seit Anfang des Jahres keine Waffenlieferungen mehr nach Israel genehmigt habe. Es stünden auch keine an. „Allein der Umstand, dass Israel möglicherweise den Wunsch nach weiteren . . . Waffenlieferungen geäußert hat“, ändere daran nichts.

Aus Sicht der Richter fehlt es auch an konkreten Anhaltspunkten dafür, dass die Bundesregierung im Fall der Fälle das Recht missachten würde. Sie verweisen auf die „plausiblen Ausführungen“ der Bundesregierung. Sie hatte vor Gericht betont, dass jeder Antrag eine Einzelfallprüfung nach sich ziehe, „die stets im Lichte der jeweiligen Situation und nach sorgfältiger Prüfung der außen- und sicherheitspolitischen wie auch der rechtlichen Vorgaben erfolgt.“

Die Kammer ruft außerdem die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Erinnerung. Ende April hatte er ähnliche Anträge Nicaraguas zurückgewiesen.

Source: faz.net