Eilanträge: Abgeordnete wollen Abstimmung gut Finanzpaket verhindern

Mehrere Abgeordnete haben beim
Bundesverfassungsgericht einen weiteren Versuch gestartet, den für Dienstag
geplanten Beschluss des Bundestags über das milliardenschwere Finanzpaket
zu verhindern. Die parteilose Abgeordnete Joana Cotar erhob nach
eigenen Angaben zum zweiten Mal Einspruch in Karlsruhe und beantragte,
die Abstimmung zu verschieben. Das Verfassungsgericht bestätigte den
Eingang. Mit demselben Ziel wollen drei FDP-Abgeordnete einen Eilantrag
in Karlsruhe stellen.

Sie argumentieren, die Beratungszeit für das
Hunderte Milliarden Euro schwere Schuldenpaket reiche nicht aus. „Die
Bundesregierung konnte ganz einfache und grundlegende Nachfragen dazu
bisher nicht beantworten“, sagte der FDP-Finanzexperte Florian Toncar. Verfassungswidrig sei vor allem, dass nur
drei Tage vor der endgültigen Abstimmung weitere gravierende Änderungen
vorgelegt worden seien, etwa eine Regelung zur Klimaneutralität bis
2045. „Das lässt sich in der kurzen Zeitspanne nicht seriös diskutieren
und abwägen“, meinte Toncar. Die Beratung im Parlament drohe so zur
reinen Formsache zu werden.

Union und SPD hatten mit den Grünen mehrere
Grundgesetzänderungen vereinbart. Ziel ist einerseits eine Lockerung der
Schuldenbremse, um höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen.
Andererseits soll ein 500 Milliarden Euro schweres, über Schulden
finanziertes Sondervermögen im Grundgesetz verankert werden. Union, SPD
und Grüne haben im bisherigen Bundestag gemeinsam die nötige
Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung.

Bisher kein Erfolg für Eilanträge

Die
Verfassungsrichter hatten vergangene Woche bereits mehrere Anträge
verworfen. Einige zielten darauf, die Sondersitzung des alten Bundestags
am Dienstag abzusagen
. Daneben ging es darum, den geplanten Beschluss
des Finanzpakets zu verhindern. Keiner
der Anträge hatte Erfolg. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des
Gesetzgebungsverfahrens blieben erfolglos.

Allerdings
waren nach Angaben des Gerichts schon am Freitag drei weitere
Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden noch anhängig.
Darunter ist eine der Linken, die ebenfalls das stark beschleunigte
Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes moniert.