Digital Markets Act: Booking.com muss sich an strengere Regeln halten

Wegen ihrer großen Marktmacht muss sich die Buchungsplattform Booking.com in der Europäischen Union künftig an schärfere Regeln halten. Das Unternehmen fällt mit Entscheidung der EU-Kommission vom Montag unter das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA), mit dem Brüssel die Marktmacht großer Digitalkonzerne beschränken will. Booking muss demnach gerechtere Bedingungen für Anbieter von Hotels und Ferienwohnungen schaffen.

Wer über Booking eine Unterkunft bucht, soll künftig „mehr Auswahl und Freiheit“ haben. Die Plattform müsse Anbietern zudem „einen fairen Zugang“ zu ihren Diensten bieten, teilte die Europäische Kommission weiter mit. Dabei dürfte es unter anderem um mehr Entscheidungsfreiheit bei den Buchungs- und Stornokonditionen gehen.

Booking teilte am Montag mit, das Unternehmen habe mit der Entscheidung aus Brüssel gerechnet. Die Plattform werde „weiterhin konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeiten, um Lösungen für die Einhaltung der Vorschriften zu entwickeln“, erklärte Booking.

Sechs Monate Zeit für Booking

Der Konzern mit Sitz in Amsterdam sei „ein wichtiger Akteur“ in der europäischen Tourismusbranche, erklärte EU-Digitalkommissar Thierry Breton. Brüssel werde „sicherstellen, dass das Unternehmen die DMA-Verpflichtungen vollständig erfüllt“, betonte er. Dafür hat Booking nun sechs Monate Zeit, das Unternehmen muss der Kommission unter anderem einen detaillierten Bericht vorlegen.

Brüssel prüft nach eigenen Angaben außerdem, ob auch der Onlinedienst X (ehemals Twitter) unter das Gesetz fällt. Das Unternehmen von US-Milliardär Elon Musk hatte argumentiert, der Dienst übe trotz hoher Nutzerzahlen keine besondere Marktmacht aus, weil es ausreichende Alternativen wie die Plattformen Threads oder Mastodon gebe.

Auch Amazon und Apple betroffen

Mit dem Gesetz für digitale Märkte will die EU die Marktmacht sogenannter Gatekeeper – also Torwächter – des Internets beschränken. Die Vorschriften gelten seit Anfang März bereits für die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, die Tiktok-Mutter Bytedance, Meta und Microsoft. Apple wird mit dem Gesetz etwa verpflichtet, Alternativen zu seinem App Store zuzulassen, Google darf in den Ergebnissen seiner Suchmaschine nicht mehr die eigenen Dienste bevorzugen.

Gegen Apple, Google und Meta laufen bereits Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die neuen Regeln. Bestätigen sich die Vorwürfe, drohen den Konzernen Strafen Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweites Jahresumsatzes. Als letzte Maßnahme kann die EU-Kommission außerdem die Zerschlagung eines Unternehmens anordnen.