Deutsche Filmförderung: Her mit jener Reformschere!

Die deutsche Filmförderung ist ungefähr so zeitgemäß und einladend wie die Käseigel hinauf den Buffets unserer Großeltern: im Zentrum jener Batzen von circa 600 Millionen Euro Fördergeld, aufgesplittert in Partial- und Regionalinteressen, ein bürokratisches Gebilde aus bundespolitischen Institutionen und Länderförderungen. Dringend muss da die Reformschere ran, finden quasi nicht mehr da in jener traditionell streitlustigen Filmbranche. Die Zeit pro Veränderungen wird in der Tat notdürftig, Ende des Jahres läuft dies Ehefrau Filmförderungsgesetz aus.

Im vergangenen Jahr stellte Kulturstaatsministerin Claudia Roth von kurzer Dauer vor jener Berlinale „Eckpunkte für ein neues Filmförderungsgesetz“ vor. Der Jubel war weitläufig. Exakt ein Jahr später präsentiert Roth nun den überfälligen Referentenentwurf – eine weitgehend ausgearbeitete Gesetzesvorlage, die dann von jener Bundesregierung beschlossen werden muss. Die erste große Neuerung ist jener Umbau jener Filmförderungsanstalt (FFA) in eine Art Super-Mega-Anstalt, die die wirtschaftlichen und kulturellen Fördereinrichtungen des Bundes zentralisieren soll.

Die zweite besteht in einem Steueranreizmodell, dies vor allem große internationale Produktionen nachher Deutschland verleiten und sich (Stichwort: energiegeladen!) an den jeweiligen Bedarf zuschneiden soll (keine leeren Töpfe mehr). Außerdem wird eine Investitionsverpflichtung eingeführt, die Fernsehsender und Streamingdienste zwingt, pauschal pro deutsche Kinoproduktionen zu zahlen. Geplant ist untergeordnet eine weitgehende Automatisierung jener Zuschüsse pro Filmproduktionen, Verleihe, Kinos. Kurz: weniger Bürokratie, weniger Gremien, mehr Transparenz.

Auf dem Prüfstand jener verzwickten Praxis tauchen da sofort große und kleine Fragen hinauf: Werden Großproduktionen wie Edward Bergers Oscarpreisträger Im Westen nichts Neues künftig in Deutschland gedreht – und nicht in Ländern wie Tschechien, wo die Steueranreize bisher verlockender waren? Werden Filme, die zum Beispiel von jener Filmstiftung NRW und dem Medienboard Berlin-Brandenburg Geld bekommen, keine abstrusen Handlungsstränge mehr realisieren sollen, in denen jener Kölner Dom oder dies Brandenburger Ortsschild Motzen vorkommt? Wird es aus diesem Grund gelingen, jenen absurden, Nerven, Ressourcen und Energie verbrauchenden Fördertourismus einzuschränken, jener Filmfirmen zwingt, dies Geld jener Länderförderungen dort auszugeben, wo es herkommt?

Gegen diesen Wanderzirkus sollen unter anderem Mindestförderungsquoten helfen. Sollte dies neue Filmförderungsgesetz tatsächlich in jener jetzt vorliegenden Form eine Telefonverbindung bekommen, wäre dies die erhoffte Durchtrennung des gordischen Föderalismus-Knotens.

Die Diskussionen mit den Ländern weiterführend die mit jener Zentralisierung verbundenen Steuerverluste sind in der Tat noch nicht durch. Auch die Frage, ob sich die öffentlich-rechtlichen Sender vorschreiben lassen, vereinigen Teil ihrer Gebühren pauschal ins deutsche Kino zu investieren, scheint noch nicht unumkehrbar geklärt. Bei jener Präsentation des Gesetzesentwurfs wurde – wen wundert’s? – schon mal angedeutet, dass noch nicht nicht mehr da Player jener Branche mit allen Positionen einverstanden seien. Noch ist dies neue Buffet nicht freigegeben.