Der Fall Nancy Fraser: Ist dies noch Carl Schmitt oder schon betreutes Denken?

Der deutsche Staatsrechtler Carl Schmitt rechtfertigte am 1. August 1934 die Niederschlagung des sogenannten Röhm-Putsches mit folgenden Worten: „Der Lotse schützt dies Recht vor dem schlimmsten Missbrauch, wenn er im Augenblick kraft seines Führertums qua Oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft.“ Diese Worte zur Folge haben solange bis heute nebst all jenen zur Geschichtsstarre, die staatliche Gewaltenteilung und Legalitätsprinzip z. Hd. unverhandelbar halten. Pro Carl Schmitt drückten sie störungsfrei die Überzeugung aus, dass Macht, nicht Recht, den Staat schaffe, und Recht letztlich von jenem Souverän gesetzt würde, jener es genauso zu garantieren vermag.

In jener letzten Woche wurde veröffentlicht, dass die amerikanische Philosophin Nancy Fraser ihre im Rahmen jener Albertus-Magnus-Gastprofessur vorbereiteten Vorlesungen und Seminare an jener Universität zu Köln nicht halten darf. Es geht damit um die Aberkennung einer akademischen Ehrung, zusammen um zusammensetzen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Denn die Rücknahme jener Ehrung wurde mit ihrer Unterschrift unter den umstrittenen Brief „Philosophers for Palestine“ im November 2023 begründet, jener in jener Tat zusammensetzen „Genozid“ an den palästinensischen Arabern beklagt und zusammensetzen Boykott staatlicher israelischer akademischer und kultureller Institutionen fordert (in der Tat explizit kein Ende des Dialogs mit israelischen Kulturschaffenden und Intellektuellen). Der Rektor jener Kölner Universität befand sich, qua sie Ausladung veröffentlicht wurde, in Israel.

Seyla Benhabi hatte Nancy Fraesers Engagement qua myop kritisiert

Mehrere Philosophen, darunter die Sozialethikerin Seyla Benhabib, nach sich ziehen Nancy Frasers Engagement qua myop kritisiert. Es gibt kaum ein Wort jener Trauer oder Bestürzung mit Bezug auf jener offenkundig judenfeindlichen Mordtaten jener Hamas, die stattdessen qua Reaktion intrinsisch jener Geschichte einer langwährenden, qua kolonialistisch markierten Auseinandersetzung kontextualisiert werden. Gleichwohl hat ohne Rest durch zwei teilbar Seyla Benhabib die Aberkennung jener Albertus-Magnus-Professur scharf kritisiert.

In jener Tat wurde Nancy Fraeser qua unbequeme Solzialethikerin eingeladen, die etwa die linke Verlagerung des Klassenkampfs aufwärts die symbolpolitische Ebene jener Anerkennung und Identität kritisiert. Ihre Kölner Auftritte wären, zumindest aufwärts den ersten Blick, weitab vom Inhalt ihrer Solidaritätsadresse gewesen. Dass man darüber spricht, wäre vielleicht nicht nicht machbar, störungsfrei weil die renommierte Kölner Gastprofessur neben öffentlichen Vorlesungen genauso Seminare vorsieht, die von kritischen Studierenden in eigenständiger Auseinandersetzung mit dem Werk jener oder des Geehrten – darunter Bruno Latour, Achille Mbembe oder zuletzt David Wengrow – durchgeführt werden.

Die nun ausgesprochene Ausladung und dies faktische Auftrittsverbot widersprechen jener Wissenschaftsfreiheit, die vom Grundsatz wissenschaftlicher Autonomie zu Ende gehen. Es geht nicht störungsfrei um den Eingriff in dies Gut jener Meinungsfreiheit – denn tatsächlich kann jede Institution verpflichten, ob sie es opportun findet, dass sie oder jene Meinung nebst ihr genauso propagiert wird. Es geht hier um dies Verbot einer wissenschaftlichen Betätigung, um dies Verbot, Argumente auszutauschen, die jener Wahrheitsfindung herhalten. Dass dieses Verbot eine Autorin jüdischer Herkunft trifft, verleiht dem Vorgang eine besondere Note.

Kritiker jener Cancel Culture und Gender-Kritiker verhalten sich prächtig still

Nun ist es gleichermaßen verführerisch wie gefährlich, Carl Schmitts eingangs angeführte Sätze in jedem Zusammenhang zu zitieren, in dem vermeintlich irgendetwas Grundrecht außer Kraft gesetzt wird. Und ganz gewiss nach sich ziehen diejenigen, die Nancy Fraser ausgeladen nach sich ziehen, null Intentionen, die denen des NS-Staates nahekommen würden. Allerdings verlängern sie eine Traditition, die betreutes Denken oder betreute Kunst (man denke an die Eingriffe von Claudia Roth gegensätzlich jener „Documenta“) zur Normalität exemplifizieren, genauer, sie kommen ihr aus entgegengesetzter Richtung entgegen. Sie verkennen, dass Wissenschaftsfreiheit genauso wie die Kunstfreiheit qua verfassungsrechtliche Grundfreiheiten Abwehrrechte gegen den Staat in sich schließen und ohne Rest durch zwei teilbar diejenigen schützen, die gesellschaftlichen Erwartungen nicht vollziehen. Es sind körperschaftliche Privilegien, z. Hd. die tief gekämpft wurde. Wer meint, dass die Inhaber von Freiheitsrechten gelegentlich vor jener Inanspruchnahme ihrer Freiheit bewahrt werden zu tun sein, sollte sich tonangebend, ob und wie tief ein Gemeinwesen diesen abschüssigen Pfad entlangschlittern kann, ohne sich damit die Knochen zu enervieren.

Im Übrigen ist interessant, dass die üblichen Verteidiger jener Wissenschaftsfreiheit – dies gleichnamige Netzwerk aller möglichen Cancel Culture- und Gender-Kritiker – sich markant still verhalten. Anscheinend zur Freude all jener Deutschen, die in den letzten Monaten wieder damit hervorgetreten sind, gute Juden von schlechten Juden zu unterscheiden, während sie etwa antizionistische Juden zu Antisemiten erklärten. Man mag sich schwergewichtig vorstellen, dass derartige Umtriebe intendiert waren, qua die Verteidigung Israels zur „Staatsräson“ erklärt wurde. Mit seinen Feinden, wusste Voltaire, wird man irgendwie selbst fertig, zugegeben vor seinen Freunden muss zusammensetzen schon jener Allmächtige verewigen.