Der Ausbau welcher Ladesäulen an welcher Autobahn lässt weiter gen sich warten

Der Ausbau welcher Ladeinfrastruktur für jedes E-Autos in Deutschland gerät durch rechtliche Auseinandersetzungen ins Stocken. Betroffen ist ein Großteil welcher Autobahnraststätten, die vor allem vom Konzessionär Tank & Rast betrieben werden. Vor rund zwei Jahren hatte dies Unternehmen den Auftrag erhalten, seine Raststätten mit Schnellladesäulen auszustatten. Dagegen hatten welcher amerikanische Autobauer Tesla und welcher Netzbetreiber Fastned eine Klage eingereicht, die ohne Rest durch zwei teilbar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt.

Die Chancen, dass die Wettbewerber diesen Rechtsstreit profitieren, stillstehen offenbar nicht schlecht. Informationen welcher Fluor.A.Z. zufolge Existenz nachdem einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes welcher EU-Kommission Zweifel an welcher Rechtmäßigkeit welcher mit Tank & Rast geschlossenen Vereinbarungen. Deshalb hat sich die bundeseigene Autobahn GmbH entschlossen, die Vereinbarung mit Tank & Rast aus dem Jahr 2022 vorerst nicht weiter umzusetzen. Man warte jetzt ab, solange bis eine rechtliche Entscheidung Gefälligkeit ist, heißt es aus Kreisen welcher Autobahn GmbH. Bisher gibt es 710 Ladepunkte mit mehr qua 150 kW Leistung, geplant seien 2500.

Mit welcher Entscheidung geht die Autobahngesellschaft gen Nummer sicher. Sollte sich die Ergänzungsvereinbarung mit Tank & Rast qua unwirksam erweisen, könnten die Kosten erheblich sein. Die Rückabwicklung könnte tief dauern. Schon einmal hatte welcher EuGH einem verkehrspolitischen Großprojekt den Stecker gezogen: Die Pkw-Maut des ehemaligen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) ist dort 2019 gescheitert und führte dazu, dass sein Nachfolger Volker Wissing (Freie Demokratische Partei) 240 Millionen Euro Schadenersatz an die Betreiberunternehmen zahlen musste.

EuGH fällt sein Urteil vermutlich im Herbst 2024

Die rechtlichen Zweifel bedeuten wenn schon, dass solange bis gen weiteres ohne Rest durch zwei teilbar an zentralen Stellen im Land keine Ladesäulen für jedes E-Autos gebaut werden. Derzeit wird damit gerechnet, dass welcher EuGH im Herbst 2024 sein Urteil fällen könnte. Dann muss noch dies Oberlandesgericht Düsseldorf den Fall in welcher Sache entscheiden. Damit wird im Frühjahr 2025 gerechnet. Die deutschen Richter erläutern dies Verfahren von Tesla und Fastned federführend. Im Juni 2023 hatten sie dem EuGH wenige Fragen zur Entscheidung vorgelegt. Die Luxemburger Richter sind ohne Rest durch zwei teilbar hiermit, Stellungnahmen in dem Verfahren einzuholen.

Der Fall ist komplex, weil welcher Auftrag qua Ergänzung zu Verträgen verschlossen wurden, die solange bis zur Privatisierung welcher Raststätten im Jahr 1998 zurückreichen und noch dazu komplizierte europarechtliche Vergaberegeln zurechenbar sein. Grundlage sind Konzessionsverträge, die dies Bundesverkehrsministerium mit welcher „Gesellschaft für jedes Nebenbetriebe welcher Bundesautobahnen“ geschlossen hatte. Dieses bundeseigene Unternehmen wurde 1998 privatisiert und heißt seitdem Tank & Rast. Es betreibt mehr qua 90 Prozent aller Autobahnraststätten in Deutschland. Die Aufträge wurden gen Basis des Schnellladegesetzes erteilt. Es stammt aus welcher Zeit welcher früheren schwarz-roten Bundesregierung. Ob die Auftragsvergabe ohne förmliches Verfahren rechtlich zulässig war, muss nun gen dem Rechtsweg geklärt werden. Ziel war gleichsam, solange bis 2025 eine „hinreichende Anzahl an Ladepunkten weiter welcher Bundesautobahn“ zu realisieren.

Für jedes Zweifel an welcher Rechtslage im Streit um die Ladesäulen an den Autobahnraststätten sorgen offenbar wenn schon Erfahrungen welcher vergangenen Jahre um die Präsenz welcher Mineralölgesellschaften an den Autobahntankstellen. Die war ursprünglich an den Autobahntankstellen ohne Ausschreibung festgesetzt worden, problemlos hinsichtlich den Marktanteilen welcher Tankstellenmarken in Deutschland. Nach Beschwerden und Interventionen unter anderem des Bundeskartellamtes muss nun seitdem 2018 zumindest ein Teil dieser Belieferungsrechte in einer europaweiten Ausschreibung versteigert werden. Dieses Prinzip gilt für jedes den Zeitraum von 2023 solange bis 2028 für jedes 41 Prozent welcher Autobahntankstellen, während 49 Prozent welcher Tankstellen nachdem Marktanteilen in Deutschland vergeben wurden und 10 Prozent welcher Tankstellen unverblümt an Mineralölgesellschaften verpachtet sind. Nach dieser Erfahrung im Tankstellengeschäft scheint es zweifelhaft, dass nun die Möglichkeiten zum Bau von Ladesäulen ohne Ausschreibung vergeben werden wie in früheren Jahren die Belieferung von Autobahntankstellen.

Der Konzessionär Tank & Rast teilt mit, man sei daran schaulustig „den Ausbau des Schnellladenetzes weiter den Autobahnen weiter konsequent voranzutreiben“. Für jedes die Gesellschaft, die zuletzt Verluste ausgewiesen hat, wäre dies eine Gelegenheit, die Besucherzahlen an den Raststätten zu steigern. Konkurrenten, etwa die Autohöfe, stört, dass anderweitig Grund für jedes die Ladesäulen erworben werden muss, während – nachdem Angabe welcher Bundesregierung – Tank und Rast solange bis 2022 an 325 Raststätten Grund aus dem Eigentum des Bundes zur Verfügung gestellt bekam. Dem linken Bundestagsabgeordneten Victor Perli, welcher seitdem Jahren dies Thema verfolgt, ist dies ein Dorn im Auge: „Meine Anfrage hat zutage gefördert, dass welcher Bund welcher Tank & Rast die Stellflächen für jedes Ladesäulen quasi kostenfrei überlassen hat. Es ist keine Verwunderung, dass sich Wettbewerber gegen die Bevorzugung von Tank & Rast wehren. Der Bund muss endlich damit aufhören, Tank & Rast zu hätscheln.“