DAK-Chef zeigt sich ungeschützt zum Besten von Kassenfusionen und fordert Entgegennahme welcher Bürgergeld-Kosten

Eine Debatte über die Zukunft der Kassenlandschaft ist laut DAK-Chef Andreas Storm angebracht. Er warnt: Sollte der Bund nicht die Gesundheitskosten der Bürgergeld-Empfänger übernehmen, werde es keine Akzeptanz für die Krankenkassen-Reform geben.

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Der Chef der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, zeigt sich offen für eine Reduktion der gesetzlichen Krankenkassen. „Die Vorstellung, dass zehn Krankenkassen ausreichen würden, ist sicher nicht die Antwort. Aber auch das Krankenkassensystem darf kein Tabu sein, wenn wir das Gesundheitswesen leistungsfähiger machen wollen“, sagte Storm dem „Tagesspiegel“.

Derzeit hat Deutschland 93 gesetzliche Krankenkassen. Die DAK-Gesundheit mit rund fünf Millionen Versicherten gehört dabei zu den größten. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte vorgeschlagen, die Anzahl auf zehn zu reduzieren, um Verwaltungskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung einzusparen.

Diese Idee wies Storm zurück. „Die Finanzkommission Gesundheit hat in ihrem Gutachten sehr deutlich gemacht, dass durch Kassenfusionen die Verwaltungskosten nicht nennenswert reduziert werden können“, sagte er. Trotzdem müsse man über die Zukunft der Kassenlandschaft diskutieren.

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Man müsse sich fragen, ob die Kassenlandschaft derzeit richtig aufgestellt sei, um Aufgaben wie die Digitalisierung und Cybersicherheit sowie die Einführung des geplanten Modells zur Primärversorgung der Patienten zu meistern. „Dieses Thema sollte die Finanzkommission kurzfristig aufgreifen und bewerten“, sagte Storm.

DAK-Chef: Höhere Tabak- und Alkoholsteuer sind wirksame Prävention

Eine höhere Steuer auf Tabak und Alkohol sowie eine Zuckersteuer hält der DAK-Chef für wirksame Präventionsinstrumente. Gleichzeitig seien die Maßnahmen wichtige Bausteine, um eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen zu können.

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Würde der Bund die Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger vollständig übernehmen, könnten Beitragszahler um weitere zwölf Milliarden Euro entlastet werden. Auf die Frage, ob es ihn ärgert, dass Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf diese Maßnahmen verzichten will, antwortet Storm: „Ordnungspolitisch ist es geboten, dass die Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger auskömmlich aus Steuermitteln finanziert werden. Ohne einen Einstieg in diese Steuerfinanzierung wird es keine Akzeptanz für die Reform geben.“ Die Lasten müssten gerecht auf alle Schultern verteilt werden.

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Um die Haushaltskasse des Bundes nicht übermäßig zu belasten, schlägt Storm ein stufenweises Vorgehen vor, bei dem die Milliarden-Zuschüsse an die Kassen bis 2030 auf zwölf Milliarden Euro anwachsen. Gleichzeitig könnten beispielsweise Zuzahlungen für Medikamente und bei Krankenhausaufenthalten erhöht und das Krankengeld gekürzt werden. Der DAK-Chef merkt an, dass das Leistungsniveau in Deutschland beim Krankengeld im internationalen Vergleich sehr hoch sei. Problematisch werde es aber, wenn alle möglichen Sparmaßnahmen nur bei den Versicherten umgesetzt werden. „Es fehlt an einer gerechten Lastenverteilung“, so Storm. Diese Schieflage belaste vor allem die Versicherten.

Während der Bund die Kosten für Bürgergeldempfänger weiter nicht in voller Höhe finanziert, will Warken die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern beenden. Storm hält die Maßnahme für ungerecht. Die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung des Ehepartners, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist, sei ein wesentlicher Unterschied zur privaten Krankenversicherung. „Wenn man dieses Prinzip nun bei der gesetzlichen Krankenversicherung durchbricht, wird ein Wesensmerkmal der Sozialversicherung preisgegeben“, sagte Storm.

Die Details der geplanten Reform

Warken hatte am Dienstag Details zum geplanten Reformpaket für das Gesundheitswesen vorgestellt. Demnach soll es die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder weiter geben. Das Gleiche gilt für Eltern von Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderungen, pflegende Angehörige und Menschen im Rentenalter. Für andere Erwachsene soll ab 2028 ein Beitrag erhoben werden, der 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des oder der Hauptversicherten entspricht.

Geplant sind in der Reform auch Änderungen beim Krankengeld. Zudem sollen die Zuzahlungen der Versicherten für Medikamente und weitere Leistungen steigen. Die Krankenkassen sollen ihre Verwaltungsausgaben begrenzen. Das Paket soll allein im kommenden Jahr 20 Milliarden Euro einsparen und Ende April im Kabinett abgesegnet werden.

saha

Source: welt.de