Cannabis: Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert Gesetzes-Stopp – WELT

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat verknüpfen Stopp welcher Ampel-Pläne zur Teil-Legalisierung von Cannabis gefordert. „Dieses Gesetz muss gestoppt werden“, sagte welcher BDK-Vorsitzende Dirk Peglow den Zeitungen welcher Funke Mediengruppe. Bei dem Gesetz handele es sich um „ein Regelungsmonster, dasjenige kaum in welcher Praxis umzusetzen sein wird und ebenso die Ziele nicht klappen wird, die es klappen soll“.

Der Kleinhandel werde durch die Pläne „im Prinzip legalisiert“, sagte Peglow. Dealer könnten solange bis zu 25 Gramm für sich tragen und es sei nicht möglich, dass die Polizei „unterscheiden kann zwischen legal angebautem Cannabis und illegalem“. Der Schwarzmarkt werde so nicht eingedämmt, sondern lieber gefördert.

Am Freitag steht im Bundestag die abschließende Abstimmung des Gesetzesvorhabens welcher Ampel-Koalition an. Die Neuregelung sieht vor, den Bezug von Cannabis in begrenztem Umfang – maximal 25 Gramm pro Tag – übrig nicht kommerzielle Vereine zu geben. Zu Händen Jugendliche unter 18 Jahren wird welcher Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten bleiben. Im Eigenanbau sollen solange bis zu drei Pflanzen erlaubt sein.

Kurz vor welcher Abstimmung im Bundestag hat welcher Deutsche Richterbund vor einer massiven Belastung über dem Limit welcher Justiz durch die im neuen Gesetz vorgesehenen Amnestie-Regelung gewarnt. „Die Justiz rechnet national mit mehr denn 100.000 Akten, die im Falle des geplanten rückwirkenden Straferlasses für Cannabis-Delikten nochmals zu untersuchen sind“, sagte welcher Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

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Allein beim Amtsgericht Köln seien es mehr denn 10.000 Fälle. „Die dort zuständigen fünf Richter umziehen von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von mindestens einer Stunde pro Fall aus, sodass die Prüfung für 2000 Fällen pro Kopf und 40 Wochenstunden rechnerisch 50 Wochen oder ein Jahr bräuchte“, sagte Rebehn.

Zu Händen die Staatsanwaltschaften bedeute dasjenige Cannabisgesetz konkret, „dass sie leer Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals mit der Hand daraufhin auswerten sollen, ob die betroffenen Sachverhalte nachdem welcher neuen Rechtslage straflos wären“, sagte Rebehn. Es müsse ermittelt werden, „ob es für dem Betäubungsmittelverstoß (ebenso) um Cannabis ging und um welche Menge es sich in diesem Zusammenhang handelte“. Das lasse sich nichtsdestotrotz nicht simpel aus dem Bundeszentralregisterauszug herauslesen, weil die genaue Tathandlung und die Art des Betäubungsmittels dort in welcher Regel nicht notiert seien.

Auch gen die Gerichte komme insoweit eine enorme Zusatzbelastung zu. „Ist welcher Angeklagte wegen mehrerer Straftaten zu einer sogenannten Gesamtstrafe verurteilt worden, muss dasjenige Gericht die nachdem neuem Recht nicht mehr relevante Betäubungsmittelstraftat nachträglich außer Betracht lassen und die Strafe mit neuer Begründung neu fassen“, sagte Rebehn.

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Source: welt.de