Bundesagentur zum Besten von Arbeit: Heil will Jobvermittlung durch Bundesagentur modernisieren

Wer seinen Job verliert, bekommt es mit der Bürokratie des Sozialstaats zu tun: Für alle Termine mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) besteht immer noch Präsenzpflicht. Es gibt strenge bürokratische Voraussetzungen, ab wann jemand Anspruch auf das Arbeitslosengeld I hat. Auch, wer sich mit einem eigenen Unternehmen selbständig machen möchte, muss diverse Punkte erfüllen, um eine Förderung von der BA zu erhalten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will das nun ändern und hat einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung, der ZEIT ONLINE vorliegt.

Demnach soll der Zwang entfallen, Beratungsgespräche für die Jobvermittlung und Arbeitsförderung ausschließlich persönlich in Präsenz bei der Agentur für Arbeit führen zu müssen. Die Vermittlerinnen und Vermittler sollen stattdessen auf Videocalls mit den Kundinnen und Kunden umsteigen dürfen. Außerdem sollen die bisherigen Eingliederungsvereinbarungen zu Kooperationsplänen werden – was das konkret bedeutet, bleibt jedoch unklar.

Mehr auf Augenhöhe, weniger strafend

Heil hatte mehrfach betont, dass insbesondere beim Arbeitslosengeld I und bei der Vermittlung von Menschen, die erst kurz arbeitslos sind, der Sozialstaat und somit auch die Bundesagentur für Arbeit zugewandter und stärker auf Augenhöhe mit den Menschen auftreten soll. Bereits mit dem Bürgergeld wurden Kooperationspläne für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen eingeführt; auch hier ging es darum, dass die Jobcenter weniger strafend und sanktionierend auftreten sollten.

Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Gründerinnen und Gründer besser von den Arbeitsagenturen unterstützt werden sollen. So sollen sie eine längere Frist erhalten, um sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung abzusichern. Auch einen Gründungszuschuss sollen Menschen einfacher erhalten können – statt 150 Tage müssen Gründer dazu dann nur noch 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld vorweisen.

Bis zu 420 Euro pro Monat für Unterkunft bei Berufspraktika

Verbesserungen sind dem Gesetzesentwurf zufolge auch bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes geplant: Künftig soll es einheitliche Abzüge für die Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag geben, aufwendige Nachberechnungen sollen ganz gestrichen werden. Außerdem sollen bürokratische Hürden für Arbeitgeber beim Kurzarbeitergeld abgebaut werden.

Weiterhin sollen auch die Jugendberufsagenturen gestärkt werden, um die Vermittlung junger Menschen, zum Beispiel ohne Schulabschluss, in eine Ausbildung zu verbessern. Künftig können Jugendliche und junge Erwachsene eine Förderung erhalten, wenn sie ein Berufspraktikum absolvieren und dafür an einem anderen Ort wohnen müssen. 60 Euro pro Tag sind möglich, allerdings nur insgesamt 420 Euro pro Monat. Menschen, die den Hauptschulabschluss nachholen möchten, können dafür ebenfalls eine Förderung erhalten, sofern sie vorher gering-qualifiziert beschäftigt waren.

Änderungen sollen Fachkräfte sichern

Die Kosten setzt das Ministerium vergleichsweise niedrig an. Es rechnet mit Ausgaben in Höhe von 59 Millionen Euro im kommenden Jahr, rund 150 Millionen Euro im Jahr 2026 und weiteren 160 Millionen Euro im Jahr 2027. Die Kosten entfallen auf den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit. Sie sind nur ein Bruchteil des Milliardenetats der Behörde: 2024 etwa rechnete die Bundesagentur mit Einnahmen in Höhe von 45 Milliarden Euro und Ausgaben in Höhe von 44 Milliarden Euro.

„Die aktive Arbeitsförderung muss Schritt halten mit den stetig wachsenden Herausforderungen für die Fachkräftesicherung und dem Arbeitsmarkt in Deutschland“, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Das Vorhaben solle dazu dienen, die Arbeitsförderung „bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer zu gestalten“.