Bürgergeld: Städtetag fordert weiteren Bürgergeldzugang z. Hd. Ukraine-Flüchtlinge

Der Deutsche Städtetag hat die Forderung mehrerer Politiker kritisiert, Flüchtlingen aus der Ukraine das Bürgergeld zu streichen. „Die Ministerpräsidenten sollten sich mit dem Bundeskanzler nicht in einer Debatte um den Bürgergeldbezug von Ukrainerinnen und Ukrainern verzetteln“, sagte Städtetagspräsident Markus Lewe dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das Sozialgesetzbuch II biete mit dem Bürgergeld die besten Instrumente, um ukrainische Flüchtlinge häufiger und schneller in Arbeit zu bringen. 

„Wenn Ukrainerinnen und Ukrainer stattdessen ins Asylsystem wechseln müssten, würde der Zugang zu Sprachkursen, Arbeitsvermittlung oder Qualifizierung deutlich erschwert. Damit würde es viel schwieriger für sie, eine Arbeit zu finden“, sagte Lewe. Außerdem wäre der Verwaltungsaufwand für die Städte enorm.

Bundesregierung weist Forderungen zurück

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen und sein Kollege aus Baden-Württemberg, Thomas Strobl (beide CDU), hatten zuletzt gefordert, die Zahlung von Bürgergeld an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zu beenden. Aus der FDP-Bundestagsfraktion kamen ähnliche Forderungen. Die Bundesregierung weist das allerdings zurück.

Ukrainische Flüchtlinge können seit Juni 2022 Grundsicherung bekommen, also die gleichen Leistungen wie Empfänger von Bürgergeld, dem Nachfolger von Hartz IV. Begründet wird dies unter anderem damit, dass sie direkt Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben und keine Entscheidung wie bei Asylbewerbern abwarten müssen.

Mit Blick auf die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstag forderte Lewe schnellere Asylverfahren. „Bund und Länder müssen mit mehr Personal für mehr Tempo sorgen. Wenn am Ende des Treffens verbindliche Zusagen stehen, wäre das ein wichtiges Signal.“ Rückführungen in Heimatländer könne es erst geben, wenn Asylverfahren tatsächlich abgeschlossen seien.