Bürgergeld – Eine Milliarde Euro?

Die politische Debatte um dies Bürgergeld wird von Tag zu Tag um manche Umdrehungen reicher. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat nunmehr in den Tagesthemen eine neue Zahl in den Raum gestellt. Sanktionen zum Besten von Bürgergeldempfänger, die die Arbeit verweigerten, würden obig eine Milliarde Euro zum Besten von den Haushalt erwerben, sagte er. Eine Milliarde Euro wären rund 4 Prozent des derzeit zum Besten von dies Bürgergeld eingestellten Etatansatzes und weitestgehend 6 mal so viel wie die 170 Millionen, die im Entwurf zum Besten von ein Haushaltsfinanzierungsgesetz denn erwartete Minderausgabe durch die geplante Verschärfung jener Sanktionen veranschlagt werden.

Keine dieser Zahlen ist durch jedwede Berechnungsgrundlage matt. Die Idee, eine Milliarde durch Sanktionen zum Besten von „Totalverweigerer“ aus dem Bürgergeld herauszusparen, ist freilich geradezu nicht rational. Dann müssten pro Jahr zwischen 900.000 und 1,8 Millionen Menschen zum Besten von 1 oder 2 Monate dies Bürgergeld vollwertig entzogen werden. Der Gesetzentwurf erwartet freilich den Löwenanteil jener Einsparungen durch eine prognostizierte „präventive“ Wirkung jener Sanktionsverschärfung. Aber Neben… zum Besten von welche Prognose wird keine Berechnungsgrundlage präsentiert. Die 170 Millionen aus dem Gesetzentwurf und die eine Milliarde aus dem Mund des Finanzministers nach sich ziehen eins verbinden: sie sind Luftbuchungen. Die Größenordnung von einer Milliarde Euro pro Jahr wäre nur dann im Bereich des Möglichen, wenn Christian Lindner und die Liberale mehr im Sinn nach sich ziehen, denn jetzt im Haushaltsfinanzierungsgesetz steht: eine verschärfte Rückkehr zu jener vom Bundesverfassungsgericht zum Besten von verfassungswidrig erklärten Sanktionspraxis vor dem Urteil vom November 2019, denn tatsächlich teilweise mehr denn 1 Million Sanktionen pro Jahr verhängt wurden, Neben… in vergangener Zeit freilich nur zu einem geringen Anteil wegen jener Weigerung, Arbeitsangebote anzunehmen.

Aber wäre es möglich, sich jener Zahl jener potenziell von jener jetzt geplanten Verschärfung jener Sanktionen im Bürgergeld anzunähern. Der Gesetzentwurf beschreibt die Zielgruppe: jener Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs nicht zutreffend zum Besten von maximal 2 Monate zum Besten von diejenigen, die intrinsisch des letzten Jahres schon einmal sanktioniert wurden und eine „zumutbare Arbeit“ nicht annimmt, die Möglichkeit jener Arbeitsaufnahme muss „unmittelbar“ vorliegen und „willentlich verweigert“ werden. Sehr theoretisch wäre es nachdem diesem Entwurf tatsächlich möglich, dass im Einzelfall Neben… mehrere Totalsanktionen gegen eine Person in einem Jahr verhängt werden. Wenn eine Arbeitsaufnahme verweigert, zum Besten von 2 Monate nicht zugreifbar wird, dann wieder jener Leistungsbezug beginnt, erneut verweigert und nicht zugreifbar wird, könnte es hinzugefügt werden, dass eine Person in einem Jahr solange bis zu vier mal zum Besten von jeweils 2 Monate nicht zugreifbar wird. Diese Möglichkeit, die jener BILD mindestens eine Schlagzeile wert war, ist freilich mit Bezug auf jener qualitativen Eingrenzung im Entwurf so theoretisch, dass sie zum Besten von eine Schätzung vernachlässigt werden kann. Werfen wir deswegen mit diesen Vorgaben vereinen Blick hinaus die Sanktionsstatistik jener Bundesagentur zum Besten von Arbeit. Da zwischen dem 1.7.2022 und dem 30.6.2023 ein Sanktionsmoratorium im Bürgergeld galt, sind die aktuellsten vergleichbaren Daten diejenigen vom Juli 2021 solange bis zum Juni 2022. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 261.166 Sanktionen neu festgestellt. Der Löwenanteil entfiel wie immer mit 62 Prozent hinaus Meldeversäumnisse. Rund 19 Prozent jener Sanktionen (49.394) in diesem Zeitraum waren mit „Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme“ begründet. Mit rund 50.000 nach sich ziehen wir deswegen vereinen Näherungswert zum Besten von die maximale Anzahl jener durch die geplanten Sanktionsverschärfung betroffenen Menschen. Allerdings ist die Abgrenzung jener Sanktionsstatistik nicht identisch mit dem neu geschaffenen Sanktionstatbestand. Der vollständige Entzug ist an die „willentliche“ Verweigerung jener Annahme einer „zumutbaren“ Arbeit gebunden, deren Aufnahme „unmittelbar“ möglich ist. Diejenigen, die ein Ausbildungsangebot nicht entgegennehmen, werden deswegen von jener Regelung nicht erfasst. Die praktische Auslegung hierfür, welches denn „zumutbare Arbeit“ gilt, ist jener einschlägigen Fachlichen Weisung jener Bundesagentur zum Besten von Arbeit zu schließen aus. Lebensweltlich gesprochen ist damit eine Situation gemeint, in jener ein/e Leistungsbeziehende/r ein real vorliegendes Arbeitsvertragsangebot nicht unterschreibt und hierfür nil belastbaren Grund (z.B. nicht vorhandene Kinderbetreuung, Sprachkenntnisse oder Pflegeverpflichtungen in jener Familie) angeben kann. Diese Weisung geht nachdem aktuellem Stand in der Tat Neben… davon aus, dass die Regeln zum Besten von zumutbare „Arbeit“ Neben… zum Besten von „Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit“ gelten. Die Weigerung, eine entsprechende angebotene Maßnahme aufzunehmen, wäre deswegen von jener neuen Sanktionsdrohung erfasst. Mit Blick hinaus die Integrationsstatistik jener Bundesagentur zum Besten von Arbeit, die im letzten verfügbaren Zeitraum zum Besten von die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vereinen Anteil von mehr denn 85 Prozent lässt in der Tat ohnehin vermuten, dass sich die Mehrzahl jener Angebote tatsächlich hinaus „zumutbare“ Arbeitsangebote konzentriert. Die Gesamthöhe jener Sanktionen nähert sich mittlerweile wieder den Werten vor dem ab Mitte 2022 geltenden Sanktionsmoratorium an. In jener Gesamtschau kann man deswegen davon zur Neige gehen, dass maximal eine Größenordnung von rund 45.000 Menschen pro Jahr von jener Neuregelung jener Sanktionspraxis durch die Ampel betroffen wäre. Das prognostizierbare direkte Einsparpotenzial jener Regelung liegt deswegen zwischen 25 und 50 Millionen Euro pro Jahr. Die tatsächliche Zahl dürfte weit darunte liegen, solange wie die Ampel nicht eine Sanktionspraxis intendiert, die dem Karlsruher Urteil hervorspringend widerspricht. Alle anderen kursierenden Zahlen sind und bleiben solange bis hinaus weiteres: Luftbuchungen.