Boeing 737 Max: USA erwägen Strafverfahren gegen Boeing wegen Flugzeugabstürzen

Der Flugzeughersteller Boeing kann nach Angaben des US-Justizministeriums für zwei tödliche Abstürze von 737-Max-Maschinen vor rund fünf Jahren strafrechtlich verfolgt werden. Das Unternehmen habe gegen Verpflichtungen aus einer Vereinbarung verstoßen, die Boeing vor einer strafrechtlichen Verfolgung der Abstürze bewahrt habe, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums vom Dienstag.

Das Unternehmen teilte mit, es sei der Ansicht, die Bedingungen der Vereinbarung eingehalten zu haben. Bei den Abstürzen von Maschinen der indonesischen Fluglinie Lion Air im Oktober 2018 und der äthiopischen Fluggesellschaft Ethiopian Airlines im März 2019 starben insgesamt 346 Menschen. Als hauptsächliche Unfallursache gilt eine defekte Steuerungssoftware.

Boeing soll Stellungnahme bis Mitte Juni abgeben

Im Rahmen einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft hatte sich der US-Flugzeughersteller verpflichtet, die Familien der Opfer zu entschädigen und seine Compliance-Praktiken zu überarbeiten. Die Staatsanwaltschaft hatte sich im Gegenzug bereit erklärt, einen Richter zu bitten, die Anklage gegen Boeing fallen zu lassen, wenn das Unternehmen die Bedingungen der Vereinbarung über einen Zeitraum von drei Jahren einhält. 

Nun teilte das US-Justizministerium mit, der Airbus-Konkurrent habe es versäumt, wie vereinbart „ein Compliance- und Ethikprogramm zu entwickeln, umzusetzen und durchzusetzen, um Verstöße gegen US-Betrugsgesetze im gesamten Unternehmen zu verhindern und aufzudecken“. Dieses Versäumnis wurde im Zusammenhang mit einem Beinaheunfall am 5. Januar festgestellt, bei dem sich kurz nach dem Start im Steigflug ein Teil der Kabinenwand einer fast neuen Boeing 737 Max 9 der US-Fluggesellschaft Alaska Airlines aufgrund fehlender Bolzen löste. 

Nach der Mitteilung des Justizministeriums prüfe die Regierung nun, wie sie in diesem Fall vorgehen werde. Boeing wurde aufgefordert, bis zum 13. Juni die Art und Umstände des Verstoßes sowie die Maßnahmen zur Behebung der Situation zu erläutern.