Bekämpfung des Klimawandels – Nötigung durch Protest

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Das Grundrecht hinaus Freiheit welcher Person darf nur ausnahmsweise eingeschränkt werden, z.B. durch Demonstrationen oder Streiks. Das Verständnis pro derartige Einschränkungen ist zu Beginn des Jahres 2024 unzweideutig verteilt: Beeinträchtigungen durch Bahnstreiks hält mindestens noch ungefähr die Hälfte welcher Deutschen pro gesetzlich, pro die Bauernproteste hat sogar eine Mehrheit Verständnis, die Aktionen welcher letzten Generation dagegen werden von einer überwältigenden Mehrheit abgelehnt.

Das ist umso erstaunlicher, wie Bahnstreiks weitaus gravierender sind, weitaus mehr Menschen nötigen ihre Mobilität einzuschränken. Das Recht zu streiken würde wiewohl niemand in Frage stellen, obwohl damit „nur“ pro partikulare Eigeninteressen einer bestimmten Gruppe gekämpft wird.

Dies gilt wiewohl pro Bauernproteste: Sie setzen sich ebenfalls pro die (finanziellen) Interessen einer relativ kleinen Gruppe ein. Zwar kann welcher Erhalt eines einheimischen Bauernstandes im Grunde pro die Allgemeinheit von Vorteil sein. Allerdings können derbei bäuerliche Interessen wiewohl mit wichtigen gesellschaftlichen Anliegen bzw. Werten und Normen in Konflikt geraten wie Biodiversität, Schutz des Grundwassers, Tierwohl und insbesondere die Bekämpfung des Klimawandels. Dies gilt wiewohl pro fragwürdige Aggressionen und Gewalt, die sich im Zusammenhang den Bauernprotesten am Rande zeigen. Die grundsätzliche Berechtigung bäuerlicher Proteste steht wiewohl ebenfalls außer Frage.

Warum immerhin gilt dies nicht pro die Aktionen welcher „Letzten Generation“? Warum sind sie so unpopulär und werden sogar wie die Taten von Extremisten, Kriminellen oder Terroristen diffamiert?

Teilt doch eine überwältigende Mehrheit welcher Europäer*medial wirklich die Ziele welcher „Klimakleber“. Laut Umfragen ist pro die meisten welcher Klimaschutz sogar ein Menschheits-Anliegen.

Setzen sich die „Klimaaktivisten“ aus diesem Grund nicht selbstlos pro ein universales Anliegen ein anstatt „nur“ pro partikulare Eigeninteressen?

Kommt ihr idealistisches Engagement nicht ohne Rest durch zwei teilbar darin zum Ausdruck, dass sie sogar ihre Eigeninteressen zugunsten des Gemeinwohls aufs Spiel setzen. Riskieren sie es doch, sich nicht nur populistischer Polemik und Aggression auszusetzen, sondern sogar pauschaler Kriminalisierung, finanzieller Einbußen oder Präventivhaft.

Wie wohlfeil ist es dagegen sich in den Komfortzonen des populistischen Mainstreams einzurichten und die „Klimakleber“ aus sicherer Distanz nur zu beschimpfen, während welche pro unser Menschheitsanliegen irgendwas wagen.

Offensichtlich lassen sich im Zusammenhang den Klimaaktivisten genau die Persönlichkeitsmerkmale wiedererkennen, die zur Zivilcourage in die Lage versetzen, wie sich sie schon beim alttestamentlichen Propheten Amos finden und Thoreau, Gandhi oder M.L. King praktizieren:

  • moralische Ansprüche bzw. Forderungen des Gewissens, die sich nicht verdrängen lassen;
  • Fähigkeiten, Missstände zu wiedererkennen und zu festsetzen;
  • Mut bzw. Courage, sich zu engagieren pro humane Ideale (Bekämpfung des Klimawandels) und sich derbei gegen den Konformitätsdruck bzw. Widerstand des Mainstreams und welcher Machthaber bzw. Judikativen zu behaupten.

Können sie demnach zu Recht wie Extremisten oder Terroristen beschimpft werden? Sind sie mit ihren Aktionen im Gegensatz zu Bahnstreiks oder Bauernprotesten staatzersetzend, verfassungs- oder demokratiefeindlich?

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Keineswegs! Stellen sie sich doch den Strafen und wiedererkennen damit die entsprechenden staatlichen Behörden an. Außerdem sich wenden an sie mit ihren Aktionen an die Verfassungsorgane unserer Demokratie, an ihre gewählten Vertreter und ratifizieren sie so.

Ziviler Ungehorsam setzt sich sogar pro unsrige demokratische Staatsform ein und versucht sie zu verbessern, während er Missstände anprangert. Dazu gehört etwa die Kritik am Klimaschutzgesetz von 2019. Dass es in Teilen nur unzureichend den Klimawandel bekämpft und drum verfassungswidrig sei, bestätigt dies Bundesverfassungsgericht 2021. Es orientiert sich derbei wiewohl am Artikel 20a des Grundgesetzes: „Der Staat schützt wiewohl in Verantwortung pro die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen welcher verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nachdem Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Zu Recht setzen sich demnach die Klimaaktivisten mit ihrer Klage und Aktionen pro die Einhaltung welcher Verfassung ein und fordern dies wiewohl von unseren Volksvertretern, aus diesem Grund welcher Regierung und legislativen Mehrheit.

Der Philosoph Robin Celikates geht sogar noch weiter, wenn er hinaus die Bürgerrechtsbewegungen hinweist und betont: Viele „welcher demokratischen Errungenschaften, die wir heute pro gegeben halten, seien erst durch zivilen Ungehorsam erreicht worden“. (https://www.deutschlandfunk.de/philosoph-zu-extinction-rebellion-robin-celikates-100.html)

Bekanntlich sind immerhin nun in Bayern gegen die Letzte Generation wegen des Anfangsverdachts einer kriminellen Vereinigung Maßnahmen eingeleitet worden. Das ist zumindest umstritten, ganz ausgenommen von dem dilettantisch erscheinenden, unhaltbaren Vorgehen welcher Generalstaatsanwaltschaft und dem Amtsgericht München beim Umgang mit welcher Webseite welcher Klimaaktivisten am 28.05.2023. Wurden sie dort doch kurzeitig wie „kriminelle Vereinigung“ vorverurteilt.

Aber sind sie dies tatsächlich? Sind Straftaten ihr vordringliches Ziel wie im Zusammenhang den Hells Angels oder welcher Mafia? Nur dann gelten sie wie kriminelle Organisation, nicht immerhin, wenn die unter Umständen strafbaren Aktionen wie Sitzblockaden nur von untergeordneter Bedeutung sind, sie aus diesem Grund nur im Dienste des eigentlichen Anliegens, dem Klimaschutz stillstehen. Und stellen ihre Aktionen tatsächlich eine „erhebliche Gefährdung“ welcher öffentlichen Sicherheit dar, wie es dies Münchner Landgericht vermutlich ganz im Sinne welcher bayrischen Stammtische unterstellt? Oder stören bzw. „nerven“ sie nicht vielmehr nur hinaus relativ friedliche Weise und öffentlichkeitswirksam? Genau dies ist nämlich ein Ziel von Protestformen oder Streiks: den normalen Betrieb öffentlichkeitswirksam zu stören, zu unterbrechen, zum Innhalten und Nachdenken zu zwingen und so hinaus Missstände oder Ungerechtigkeiten intensiv zu zeugen. Unbemerkte Sitzblockaden hinaus welcher Zufahrt zur eigenen Garage hätten von dort ihren Zweck ebenso verfehlt wie störungsfreie Bauernproteste hinaus dem eigenen Acker oder versteckte Lokführerstreiks in welcher Freizeit im Modellbahn-Keller.

Gar kann beim umstrittenen strafrechtlichen Umgang mit den Aktionen welcher Letzten Generation welcher Eindruck entstehen, dass ohne Rest durch zwei teilbar in Bayern oftmals kleinlich Straftatbestände tot vom Gesamtzusammenhang geahndet werden. Und steht derbei nicht wieder einmal die öffentliche Ordnung im Vordergrund, deren Störung nicht zu konnivieren ist? Wer es zudem noch wagt, die Vorfahrt welcher Autos anzutasten, muss mit harten Sanktionen rechnen.

Aber sollte eine angemessene Rechtsprechung nicht vielmehr den Kontext berücksichtigen? Also dies so gut wie unumstrittene Menschheits-Anliegen welcher Klimaaktivisten? Und kommt in welcher Diskussion nicht wiewohl dies Grundrecht welcher Versammlungsfreiheit zu von kurzer Dauer? So gesteht welcher Europäische Gerichtshof pro Menschenrechte, dessen Urteile wiewohl pro die nationale Rechtsprechung von Belang sind, dieses Recht wiewohl nicht angemeldeten Sitzblockaden zu. Ihnen sei nämlich keineswegs im Grunde welcher friedliche Charakter abzusprechen, wiewohl wenn derbei Dritte vorsätzlich gestört werden. Der Rechtsexperte Fin-Jasper Langmak fordert von dort zu Recht, „eine Rückbesinnung hinaus die menschenrechtliche Dimension welcher Proteste kann und sollte ein Korrektiv pro ohne Maß ausgeartete Kriminalisierungs- bzw. Selbstjustizfantasien darstellen.“ (https://verfassungsblog.de/die-letzte-generation-die-emrk-und-das-strafrecht/)

Zwar herrscht aus diesem Grund offensichtlich Konsens oberhalb die Berechtigung des Klimaschutzes, dem übergeordneten Ziel welcher Letzten Generation. Selbst ihre Aktionen lassen sich juristisch verteidigen, wiewohl wenn sie umstritten bleiben. Und sollte dies selbstlose Engagement und die Zivilcourage des zivilen Ungehorsams uns nicht mindestens ebenso viel Respekt abnötigen wie die partikularen Eigeninteressen welcher Lokführer oder Bauern?

Dennoch lässt sich im Zusammenhang alledem wiewohl darüber streiten, ob insbesondere die Klebeaktionen bzw. Straßenblockaden tatsächlich immer geglückt oder nicht sogar kontraproduktiv waren. Wollen sie doch hinaus den drohenden Klimawandel hinweisen und Nachlässigkeiten bzw. Versäumnisse entlarven. Wenn welche Aktionen immerhin immer unpopulärer werden, können sowohl Politiker wie wiewohl die meisten ihrer Wähler mit dem Raserei oberhalb die „Letzte Generation“ von eigenen Versäumnissen behelligen.

Die Aktivisten scheinen dies nun selbst erkannt zu nach sich ziehen, verabschieden sich von „Klebe-Straßen-Blockaden“ und versuchen verschmelzen Neuansatz. Dieser Strategiewechsel erscheint überaus sinnvoll, längst unpünktlich und führt hoffentlich zu effektiveren Aktionen pro verschmelzen Klimaschutz, welcher leider nichts von seiner überlebenswichtigen Dringlichkeit verloren hat.