Batteriehersteller: Weiterer Anleger-Schützer klagt gegen die Varta-Rettung
Nach der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wehrt sich nun auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) gegen den Rettungsplan für den Batteriehersteller Varta . Die DSW wird Verfassungsbeschwerde für die von ihr vertretenen rund 1000 Anleger einlegen, wie die Organisation am Dienstag mitteilte. Der Vorstoß richtet sich vor allem gegen die Herabsetzung des Grundkapitals auf null, die das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) zulässt. Das Landgericht Stuttgart hatte dem Sanierungsplan vergangene Woche zugestimmt und die Kapitalherabsetzung, durch die alle Aktionäre ihre Anteile an Varta verloren haben, rechtskräftig gemacht.
„Das Gericht hat sich materiell mit den Argumenten der Aktionäre nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt. Offensichtlich heiligt hier für das Landgericht der Zweck, eine zügige Sanierung, die Mittel – eine aus unserer Sicht mehr als zweifelhafte Rechtsauffassung“, erläutert DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. „Der Fall Varta zeigt erneut, dass Anleger in StaRUG-Verfahren im Regen stehen gelassen werden, indem man sie kalt und ohne Entschädigung enteignet.“ Der DSW fordert eine grundlegende Reform der StaRUG-Verfahren.
Der Batteriehersteller hatte sich durch Investitionen in neue Fabriken und die Ausweitung der Produktion auf Batteriezellen für die Automobilindustrie übernommen. Ohne einen Schuldenschnitt und frisches Geld in Höhe von 120 Millionen Euro ist eine Insolvenz aller Voraussicht nach nicht zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund haben sich im vergangenen Sommer Mehrheitseigentümer Michael Tojner und der Sportwagenhersteller Porsche mit Gläubigern, die vorrangige Darlehen halten, auf eine Restrukturierung im Rahmen des StaRUG-Verfahrens geeinigt. Dabei verlieren alle bisherigen Aktionäre einschließlich Tojner ihre alten Anteile, was zum Erlöschen der Varta-Börsennotierung führt.
Früherer Mehrheitseigner darf erneut investieren
Neue Gesellschafter sollen eine von Tojner kontrollierte Gesellschaft sowie die Porsche AG werden: Während Porsche 30 Millionen Euro an Barmitteln einbringt, steuert Tojner zehn Millionen Euro in bar und 20 Millionen an Immobilien bei. Dazu kommt ein neuer Vorrangkredit in Höhe von 60 Millionen Euro, der von bestehenden Gläubigern gewährt wird. Diese partizipieren künftig zudem über eine virtuelle Beteiligung zu 36 Prozent am Eigenkapital der Varta, die übrigen 64 Prozent teilen sich mit jeweils 32 Prozent die Tojner-Gesellschaft und Porsche. Der Sportwagenhersteller sichert sich durch den Einstieg den Zugriff auf die Hochleistungszellen V4Drive für den Turbo-Hybrid-Antrieb des Porsche 911.
DSW und SdK kritisieren vor allem die Tatsache, dass der österreichische Unternehmer und frühere Aufsichtsratsvorsitzende Tojner im Gegensatz zu den von ihnen vertretenen Minderheitsaktionären sich an der künftigen Gesellschaft beteiligen kann. Nach Angaben des DSW seien viele Aktionäre bereit gewesen, sich ebenfalls an der Sanierung zu beteiligen. „Die Varta AG hat den Minderheitsaktionären allerdings nur einen Bruchteil der geforderten Informationen zukommen lassen und später erklärt, dass angeblich die Gläubiger der Varta AG und ihre neuen Aktionäre eine weitere Beteiligung der Minderheitsaktionäre ausgeschlossen hätten“, schreibt die DSW. In der Beschwerdeschrift der Minderheitsaktionäre vom 20. Dezember 2024 sei explizit darauf hingewiesen worden, dass die von der Varta AG verweigerten Informationen dazu führten, dass dadurch die Rechte der freien Aktionäre nicht hinreichend gewahrt werden können.
Die SdK sieht ihre Position in dem Vorstoß des DSW bestätigt. „Wir begrüßen es, wenn möglichst viele Beteiligte gegen den Restrukturierungsplan vorgehen und für den Schutz ihres Eigentumsrechts eintreten und damit auch die erheblichen verfassungsrechtlichen Defizite des StaRUG-Verfahrens von einer breiten Basis geltend gemacht werden“, sagte SdK-Vertreter Markus Kienle.
Der seit Mai 2024 amtierende Varta-Chef Michael Ostermann verteidigte das Vorgehen, da es keine andere Möglichkeit zur Rettung des Batterieherstellers gegeben habe. „Wir verstehen die Enttäuschung der Kleinaktionäre, doch das StaRUG-Verfahren war für die Varta AG alternativlos und wurde vom zuständigen Gericht bestätigt“, sagt Ostermann der F.A.Z. „Es geht in erster Linie um den Erhalt von rund 4000 Arbeitsplätzen und um die Zukunft des Unternehmens. Mit der rechtskräftigen Bestätigung des Plans hat die Varta AG nun die operative Planungssicherheit für ihre Kunden, Mitarbeiter und letztendlich auch den Highend-Batteriestandort Deutschland.“