Asyl: EU-Kommission hält Syrien pro nicht sicher genug pro Abschiebungen

CDU-Chef Friedrich Merz hat gefordert, abgelehnte Asylbewerber grundsätzlich wieder nach Syrien und Afghanistan abzuschieben. Die EU-Kommission hält die Voraussetzungen
für sichere Abschiebungen nach Syrien derzeit jedoch nicht für gegeben.
„Bislang sind die Bedingungen nicht erfüllt“, sagte der Sprecher des
EU-Außenbeauftragten Josep Borrell.
Er antwortete damit auf die Frage eines Journalisten, ob Syrien von den
EU-Ländern künftig als sichere Region oder Drittstaat eingestuft werden
könne.

„Zuallererst ist es natürlich
die Aufgabe und Verantwortung des syrischen Regimes, die Bedingungen im
Land so zu gestalten, dass es für die Menschen sicher ist, in geordneter
Form und auf würdige Weise in ihre Heimat zurückzukehren“, sagte
der EU-Sprecher weiter. Bisher habe Syrien diese Voraussetzungen nicht
erfüllt.

In Deutschland wird nicht zuletzt seit dem Messerangriff in Solingen mit drei Toten über die Wiederaufnahme
von Abschiebungen nach Syrien oder auch Afghanistan debattiert. Bereits Wochen vor der Attacke von Solingen hatten
Länder wie Italien, Österreich und Zypern von der EU verlangt, bestimmte
syrische Regionen wieder als sicher einzustufen, um dahin abschieben zu
können. „Das
Dublin-System muss reformiert werden“, bekräftigte ein anderer
Kommissionssprecher mit Blick auf einen im Sommer verabschiedeten
Asylpakt. Ziel seien beschleunigte Rückführungen in
EU-Erstankunftsländer. Bisher nehmen diese Länder die Geflüchteten
häufig nicht zurück.

Bei dem Messerangriff in Solingen waren am Freitag
während eines Stadtfestes drei Menschen getötet und acht weitere
verletzt worden. Der mutmaßliche Täter, ein 26-jähriger Syrer, stellte
sich am Samstag und wurde festgenommen. Der Generalbundesanwalt
ermittelt wegen Terrorverdachts.

Der mutmaßliche Angreifer sollte
von den deutschen Behörden allerdings nicht in sein Heimatland Syrien
abgeschoben werden, sondern nach Bulgarien, über das er erstmals in die
Europäische Union eingereist war. Das sehen die sogenannten
Dublin-Regeln der EU vor. Allerdings war der Mann von der
Ausländerbehörde in seiner Unterkunft nicht angetroffen worden.