Ampel-Haushalt: Rechnungshof nimmt Pläne kaputt
Der Bundesrechnungshof wirft der Regierung vor, mit haushaltspolitischen Tricks die notwendige Konsolidierung der Staatsfinanzen zu unterlaufen. Die Ausgaben verharrten auf dem erhöhen Krisenniveau. Im Nachtragshaushalt 2024 werde die zulässige Neuverschuldung rund 30 Prozent zu hoch ausgewiesen. Im Etatentwurf 2024 plane die Regierung unzulässigerweise mit Rückflüssen aus Notlagenkrediten und verschiebe über eine neue Buchungsregel einen Teil der anfallenden Zinslasten auf spätere Jahre. In der Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028 gebe es Finanzierungslücken, die die Tragfähigkeit künftiger Bundeshaushalte gefährdeten.
Abschließend heißt es in dem Bericht, der am 6. September an den Bundestag ging: „Zur Lösung der für die Zukunft Deutschlands existenziellen Herausforderungen fehlen nach wie vor wiederholt angemahnte Konzepte.“ Dies betreffe vor allem die langfristige Tragfähigkeit der Sozialversicherungen, die Finanzierung der Energiewende und der Maßnahmen gegen den Klimawandel sowie die finanzielle Absicherung der militärischen Verteidigungsfähigkeit. „Mit den von der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegten Planungen wird die Rückkehr Deutschlands zu finanzieller Stärke und Resilienz nicht gelingen. Sie wird mit jedem versäumten Jahr schwieriger.“
Nächste Woche beginnt der Bundestag die Haushaltsberatung. Der Regierungsentwurf sieht Ausgaben von 488,6 Milliarden Euro für das kommende Jahr vor. Der Bundesrechnungshof rechnet die in den Sondervermögen Klima und Bundeswehr veranschlagten Mittel hinzu und kommt so auf 536,1 Milliarden Euro. „Die für die Jahre 2024 und 2025 geplanten Ausgaben liegen einschließlich der Sondervermögen um jeweils rund 50 Prozent über den Ausgaben des Jahres 2019 als dem letzten Jahr vor den Ausnahmejahren 2020 bis 2023“, hebt er hervor.
Redet sich die Regierung die Zahlen schön?
Er sieht damit keine Konsolidierung der Bundesfinanzen. Den Ausweis aller Ausgaben in einem Gesamtplan bleibe die Bundesregierung weiterhin schuldig. „Die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit nehmen dadurch weiteren Schaden“, urteilt er. Auch bei der Neuverschuldung weist die Regierung nach seiner Einschätzung nicht die wahren Verhältnisse aus. Der Rechnungshof berechnet eine „echte“ Nettokreditaufnahme von 112,7 Milliarden Euro für dieses Jahr. Im Bundeshaushalt werden 50,3 Milliarden Euro ausgewiesen. Für das kommende Jahr kommt er auf 86,9 Milliarden Euro statt 51,3 Milliarden Euro.
Die Behörde wirft der Regierung einen riskanten Umgang mit der Schuldenregel vor. Im Nachtragshaushalt habe sie bei der Neuberechnung der zulässigen Kreditaufnahme nur Faktoren berücksichtigt, die diese erhöhten, nicht aber erzielte Privatisierungserlöse. „Ein ,Rosinenpicken‘, das allein eine Erhöhung des Kreditspielraums ermöglicht, verstößt gegen den Grundsatz der Vollständigkeit und gegen die Schuldenregel.“ Der Bundestag sollte sich darauf nicht einlassen, mahnt er.
Beim Haushaltsentwurf 2025 spießen die Prüfer die hohen finanziellen Transaktionen auf. Die Eigenkapitalerhöhung der DB AG und das geplante Darlehen an die Deutsche Bahn wirkten wie eine Umgehung der Schuldenregel. Die Rückflüsse aus Notlagenkrediten von 3,5 Milliarden Euro dürfen nach ihrer Einschätzung nicht genutzt werden, sondern müssten zur Tilgung der Notlagenkredite herangezogen werden. Die hohen Ansätze für globale Mehreinnahmen und Minderausgaben sind nach Ansicht der unabhängigen Behörde kaum mit dem Budgetrecht des Parlaments vereinbar, weil dann die Regierung faktisch das letzte Wort hätte, welche Ausgaben eingespart werden sollen.
Der Rechnungshof bemängelt zudem, dass die Regierung im Finanzplan eine spätere Tilgung der Notlagenkredite unterstellt, obwohl der Bundestag das noch nicht beschlossen hat. Das widerspreche dem Grundsatz der Haushaltswahrheit.