Der außenpolitische
Sprecher der SPD, Adis Ahmetović, hat das Nein der Bundesregierung zu neuen
EU-Sanktionen gegen Israel kritisiert. Die wiederholte Blockadehaltung Deutschlands für
die von mehreren EU-Staaten vorgeschlagene Aussetzung eines Freihandelsabkommens mit Israel
sei falsch, sagte Ahmetović dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
»Die
Bundesregierung verhindert damit aktiv eine geeinte europäische Haltung in der
Nahostpolitik – gerade auch als Reaktion auf die Destabilisierung durch die
israelische Regierung im Gazastreifen, im Westjordanland und im Libanon«, sagte Ahmetović.
Deutschland hätte
selbst einen Kompromissvorschlag von Frankreich und Schweden blockiert, monierte
der SPD-Außenpolitiker. Dabei sei die anhaltende Instabilität im Nahen und
Mittleren Osten »eine wesentliche Ursache für Energie- und Wirtschaftskrisen in
Europa und Deutschland«. Zudem stürze sie Millionen von Menschen ins Elend.
Ahmetović
forderte Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) auf, seine Entscheidung zu
überdenken: »Wir erwarten vom Außenminister Klarheit und den Mut, den Weg für
europäische Einigkeit freizumachen.«
Wadephul blockiert EU-Vorstoß
Mehrere
EU-Staaten hatten zuvor erneut dafür plädiert, den Druck auf Israel zu erhöhen.
Sie wollen das Land mithilfe neuer Sanktionen dazu bewegen, die Gewalt gegen
Palästinenser im Gazastreifen und die gewaltsame Ausweitung illegaler israelischer
Siedlungen im Westjordanland einzustellen.
Spanien, Irland
und Slowenien hatten auf dem EU-Außenministertreffen am Dienstag versucht, eine
Mehrheit für eine Aussetzung des sogenannten EU-Assoziierungsabkommens mit
Israel zu bekommen. Wadephul hatte einen solchen Schritt für unangebracht
erklärt.
Das im Jahr 2000
geschlossene Assoziierungsabkommen regelt den Rahmen der politischen und
wirtschaftlichen Beziehungen der Europäischen Union mit Israel. Spanien und
Irland hatten bereits 2024 gefordert, die Vereinbarung zu überprüfen. Ende
vergangenen Jahres machte die EU-Kommission einen erneuten Vorstoß.
Bisher scheiterte
der Plan daran, dass es keine ausreichende Mehrheit gab. Zur Aussetzung müsste
der Rat der EU-Länder eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 55 Prozent – 15
der 27 Mitgliedstaaten – zusammenbekommen, in denen mindestens 65 Prozent der
EU-Bevölkerung leben.