Pastiche oder Kunstklau? Wieso sich Moses Pelham und Kraftwerk seither 27 Jahren streiten

Zwischen Moses Pelham und Kraftwerk tobt seit 27 Jahren ein Rechtsstreit über ein kurzes Sample. Eine jüngste EU-Richtlinie könnte die Kunstfreiheit im Hip-Hop und Rap neu definieren. Was steckt hinter dem Begriff Pastiche?


Wer würde nicht gern über seine Rechtsstreitigkeiten rappen und Dampf ablassen – wie Moses Pelham?

Foto: IMAGO/Bobo


Es ist zwar nicht die beste Punchline, die je im Deutschrap geschrieben wurde, dafür ist ihr Wahrheitsgehalt bemerkenswert: „Ich hab Rechtsstreitigkeiten, die sind älter als du“, rappt Moses Pelham in seinem Track Sound Good von 2024. Das stimmt, zumindest gesetzt den Fall, dass ein langjähriger Musiker und Produzent wie Pelham Fans hat, die nicht älter als 27 sind.

Vor genau so vielen Jahren nämlich, also 1999, begann ein Rechtsstreit zwischen dem deutschen Hip-Hop-Mogul und der Band Kraftwerk. Pelham war bereits ein bekannter Rapper am Beginn seiner Solokarriere. Einen Namen machte er sich Ende der 1990er-Jahre auch als Produzent.

Unter anderem produzierte Pelham das Solo-Debüt eines Mannheimer Soulsängers namens Xavier Naidoo, Nicht von dieser Welt (1998). Anschließend folgte ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Naidoo und Pelham darüber, wer sich die Verwertungsrechte dieses über eine Million Mal verkauften Erfolgsalbums in die Tasche stecken darf. Naidoo und Pelham sind unterdessen wieder versöhnt. Mit Kraftwerk ist dies nicht in Sicht.

Persönlich laufen sich die Elektronik-Pioniere und der Rap-Produzent eher nicht mehr über den Weg. Vielmehr wird deren Urheberrechtsstreit von juristischen Stellvertreter*innen an unterschiedlichen Stellen ausgetragen, vom Oberlandesgericht Hamburg bis zum Europäischen Gerichtshof.

Pastiche oder nicht? Respektvoll oder respektlos?

Darum geht’s: Für die Produktion des Songs Nur mir der Rapperin und Sängerin Sabrina Setlur verwendete Moses Pelham 1997 einen gerade einmal zwei Sekunden langen Soundschnipsel aus dem Song Metall auf Metall von Kraftwerk, der 1977 erstmalig veröffentlicht wurde. Sampling ist alles andere als ungewöhnlich im Rap. Viele – wenn nicht die allermeisten – Produzent*innen, DJs oder Rapper*innen arbeiten regulär mit fremden Aufnahmen, begreifen die perfekte Zusammenstellung von Tonschnipseln zu einem neuen Beat sogar als eigene Kunstform. Pelham verwendete das Kraftwerk-Sample jedoch sowohl ohne Rücksprache als auch ohne Verfremdung.

Zwar sind es nur zwei Sekunden, aber es sind die exakt gleichen zwei Sekunden wie in dem Originalsong von Kraftwerk. Ralf Hütter und mehrere andere Kraftwerk-Mitglieder klagten daher auf Unterlassung und Schadensersatz. Die darauffolgende juristische Auseinandersetzung läuft bereits so lange, dass sich die Rechtslage unterdessen mehrfach geändert hat.

2012 entschied der Bundesgerichtshof, dass Pelham Urheberrecht verletzt habe. Er und seine Anwälte reichten dagegen Verfassungsbeschwerde ein und beriefen sich unter anderem auf die Bedeutung des Samplings im Hip-Hop sowie die Kunstfreiheit. Der Fall ging mehrere Jahre zwischen etlichen Instanzen hin und her.

Seit Juni 2021 gibt es allerdings eine EU-Richtlinie, die Ausnahmen vom Urheberrecht vorsieht. Unter anderem darf ein fremdes Werk auch ohne spezielle Erlaubnis vervielfältigt und verbreitet werden, etwa zum Zwecke der „Karikatur, Parodie oder Pastiche“. Es ist das Wörtchen „Pastiche“ – eine offene, kreative Nachahmung –, das den Fall Pelham versus Kraftwerk wieder aufleben lässt und auch Folgen für die Funktionsweise einer ganzen Subkultur haben könnte.

Jetzt muss der BGH auf Grundlage dieser Richtlinie neu entscheiden. Einer der längsten Urheberrechtsstreits in der Geschichte der Populärmusik geht damit in eine neue Runde – und Moses Pelham dürfte mit seiner Line „Ich hab Rechtsstreitigkeiten, die sind älter als du“, zumindest noch für eine Weile, recht behalten.

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