Nord Stream: Die einstigen Betreiber trauern gen Schadensersatz, doch bisher ohne Erfolg

Versicherer wie Lloyds und Arch lehnen Zahlungen ab und argumentieren, Schäden durch kriegerische Handlungen seien vom Versicherungsschutz nicht erfasst. Wie aber stellt sich die Lage dar, wenn es sich um Terrorismus handelt?


Auf der Insel Rügen werden Rohre für den Bau der Nord-Stream-Pipeline verladen (Archivbild 2017)

Foto: Carsten Koall/Getty Images


Helfen Versicherungen gegen Sabotage- oder Terroranschläge? Theoretisch ja, praktisch eher nicht. Vier Sprengungen unter Wasser zerstörten am 26. September 2022 die beiden von Russland nach Deutschland führenden Gas-Pipelines Nord Stream I und Nord Stream II nahe der dänischen Ostseeinsel Bornholm.

Als Tatverdächtige gelten sieben Ukrainer, unter ihnen vier professionelle Taucher, die von einer Segeljacht aus Sprengladungen an den Gasröhren angebracht haben sollen. Nach Ermittlungen der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wurde einer der Verdächtigen in Italien verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert, wo er in Hamburg in Untersuchungshaft sitzt.

Terroristische Operationen gehören offenbar zum Repertoire

Kiews politische Interessenlage und der Einsatz berufsmäßiger Taucher legen nahe, dass ein ukrainischer Geheimdienst den Anschlag geplant und organisiert hat. Die Befehlskette im zentralistischen System der Ukraine, in dem die Geheimdienste direkt dem Präsidenten unterstehen, verweisen darauf, dass Wolodymyr Selenskyj über die Gewaltakte zumindest im Bilde gewesen sein muss, was er bestreitet. Seit die Ermittlungen laufen, liegt ein Schatten über der ukrainischen Führung, deren Geheimdienste offenbar nicht vor terroristischen Operationen zurückschrecken.

Wladimir Putin nannte den Anschlag im Oktober 2022 denn auch „internationalen Terrorismus“. Eine konträre Position bezog Polens Premier Donald Tusk, der meinte: „Das Problem mit Nord Stream II ist nicht, dass sie gesprengt wurde. Das Problem ist, dass sie gebaut wurde.“ In Moskau wird weiter moniert, dass westeuropäische Staatsanwaltschaften nicht bereit sind, mit russischen Ermittlern in der Causa Nord Stream zu kooperieren, doch das wäre geboten, allein wegen möglicher Entschädigungen für die Betreiberfirma.

Die Pipeline Nord Stream AG in Zug in der Schweiz hatte seit 2005 den Bau der 1.224 Kilometer langen Gasröhrentrasse geplant und den Bau organisiert. An dem Projekt war der russische Energiekonzern Gasprom mit 51 Prozent beteiligt, Anteile von jeweils 15,5 Prozent hielten die führenden deutschen Energieunternehmen Wintershall Dea GmbH und PEGI/E.ON. Die niederländische N.V. Niederlande Gasunie und der französische Energieversorger ENGIE waren mit jeweils neun Prozent dabei.

Das oft als rein deutsch-russisches Projekt bezeichnete Unternehmen war im Kern eine europäische Initiative, um perspektivisch Volkswirtschaften zu verflechten. Die Kosten dafür beliefen sich auf 7,4 Milliarden Euro. Knapp ein Drittel davon brachten die Anteilseigner durch Eigenkapital auf, die restlichen knapp 70 Prozent wurden durch Bankkredite und Kreditagenturen für Exportgeschäfte gedeckt.

Joe Biden droht mit gewaltsamer Zerstörung

Die erste Trasse ging 2011 in Betrieb, die zweite ein Jahr darauf, wobei es bereits Angriffe auf das Projekt gab, bevor ukrainische Bombenleger ins Ostseewasser glitten. Polens damaliger Regierungschef Mateusz Morawiecki bezeichnete Nordstream 2020 als „neue hybride Waffe, gerichtet gegen die EU und die NATO“.

US-Außenminister Anthony Blinken, Deutschland in tiefer Skepsis verbunden, nannte die Gasleitung 2021 einen „Bad Deal“. Sein Präsident Joe Biden drohte am 7. Februar 2022 gar, die Verbindung mit Gewalt zu stoppen: „Wenn Russland eine Invasion beginnt – das bedeutet mit Panzern oder Truppen die Grenze zu überqueren – dann wird es Nord Stream II nicht länger geben. Wir werden es beenden.“

Am 26. September 2022 ist es soweit. Seither fordern die Nord-Stream-Investoren mehrere hundert Millionen Euro Schadensersatz. Doch Versicherungsgesellschaften wie Lloyds und Arch lehnen Zahlungen ab und argumentieren, ihre Policen enthielten eine Kriegsausschlussklausel. Dies bedeute, dass Schäden durch kriegerische Handlungen und staatliche Akteure in militärischen Konflikten nicht versichert seien.

Die Geschädigten hingegen erklären, die Anschläge seien Sabotage und fielen damit unter die Versicherungsklausel. Sie könnten theoretisch auch Regressansprüche gegen Täter einklagen, was praktisch aber auf kaum überwindbare Hindernisse stößt. Die unmittelbar ausführenden Täter dürften annähernd mittellos sein. Der Nachweis aber, dass die ukrainische Staatsführung den Anschlag geplant oder angewiesen hat, dürfte vor Gericht kaum zu erbringen sein. Staatschef Selenskyj wird weiterhin jede Verantwortung von sich weisen.

Auch Péter Magyar will billiges Öl aus Russland

Dass er freilich unter Druck durchaus sein Verhalten ändern kann, zeigte der Konflikt um die Ölpipeline Druschba (Freundschaft), die russisches Öl über ukrainisches Gebiet nach Ungarn, in die Slowakei und Tschechien liefert. Seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine war diese Röhrentrasse mehrmals beschädigt worden, durch Explosionen oder Raketenangriffe. Russland und die Ukraine beschuldigten sich gegenseitig. Die Reparatur ging zögernd voran, Kiew hatte keine Eile.

Als jedoch die finale Entscheidung über die 90 Milliarden Euro EU-Hilfe anstand, als gleichzeitig die Slowakei, Ungarn und Tschechien von ihren Forderungen nach Versorgung mit Erdöl nicht abrückten, ging alles auf einmal sehr schnell. Auch der designierte ungarische Regierungschef Péter Magyar ist an billigem Öl aus Russland interessiert. Er kündigte bereits an, Öl dort zu kaufen, wo es am günstigsten zu erwerben ist. Da hielt es Selenskyj wohl für taktisch geboten, ihm entgegenzukommen.

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