„Klares Signal“ – Gesetzentwurf sieht solange bis zu 5 Jahre Haft zum Besten von Leugnen von Israels Existenzrecht vor

Ein neuer Gesetzentwurf soll die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen und damit eine Lücke im deutschen Recht schließen. Die Bundesratsinitiative aus Hessen sieht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor und orientiert sich damit an dem bestehenden Strafmaß für das Leugnen des Holocausts.

Hessen will den Entwurf am 8. Mai im Bundesrat einbringen. Das Datum, der Gedenktag zur Befreiung vom Nationalsozialismus, sei bewusst gewählt, sagte Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) am Donnerstag in Frankfurt und betonte: „Es ist ein sehr klares Signal auch an Jüdinnen und Juden in Deutschland, dass wir an ihrer Seite stehen; dass wir für ihren Schutz einstehen und wir das ernst meinen.“

Das geltende Recht sehe bislang keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel und den Aufruf zur Beseitigung Israels vor, erläuterte das Ministerium. So könnten beispielsweise einschlägige Parolen nur verfolgt werden, sofern sie die Billigung von Straftaten enthalten oder es sich um die Übernahme von Losungen der Terrororganisation Hamas („From the river to the Sea“) handele. Die neue Gesetzesvorschrift soll den Volksverhetzungsparagrafen 130 StGB ergänzen, der das Leugnen des Holocausts unter Strafe stellt.

Unter dem Eindruck massiver israelkritischer Kundgebungen, bei denen das Existenzrecht des Landes öffentlich geleugnet und zur Zerstörung des Staates Israel aufgerufen worden war, hatte bereits 2023 Hessens Justizministerium eine neue Strafvorschrift gefordert. Hintergrund der Anti-Israel-Kundgebungen in vielen deutschen Städten war der Gaza-Krieg, der durch den Terrorangriff der radikalislamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ausgelöst worden war.

Der hessische Justizminister Christian Heinz erläuterte: „Das Gesetz kann Wirkung entfalten, wenn jemand auf einer Demonstration eine Landkarte des Nahen Ostens zeigt, auf der Israel durchgestrichen ist“ – mit der Parole: „Es gibt nur Palästina, kein Israel.“ Das sei ein klarer Fall, so Heinz. Es gebe auch Bilder mit der israelischen Flagge im Mülleimer, kombiniert mit der Aussage, es gebe kein Israel.

Der Vorstandsvorsitzende der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, Benjamin Graumann, ergänzte: „Wir haben seit dem 7. Oktober 2023 Ausbrüche von Antisemitismus erlebt, die unsere schlimmsten Alpträume übertroffen haben. Und wir haben die Hoffnung, dass dieses Gesetz dazu beiträgt, jüdisches Leben mehr zu schützen.“ Es könne aber nur ein Anfang sein.

„Komplexe Abwägungen nötig“

Das Gesetz erfordere komplexe Abwägungen, sagte Rhein. „Meinungsfreiheit ist ein ganz hohes Gut. Das ist ein Grundrecht. Artikel 5 gewährt die Meinungsfreiheit; aber jedes Grundrecht hat natürlich eine Schranke, nämlich eine Schranke dann, wenn andere Grundrechte und andere Rechtsgüter betroffen sind. Und das ist in diesem Fall gegeben.“

Es sei seine große Hoffnung, eine Mehrheit im Bundesrat für die Initiative zu erreichen, damit sie dann an den Bundestag gehen kann, so Rhein. Ziel sei, eine Gesetzeslücke zu schließen.

Source: welt.de

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