Es ist die Umsetzung einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag: Der Bund will hoch verschuldete Kommunen mit einer Milliarde Euro jährlich unterstützen. Doch nicht nur sie werden entlastet – sondern auch die reicheren Bundesländer.
Der Bund will überschuldete Kommunen in den kommenden Jahren finanziell stärker unterstützen. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der rund eine Milliarde Euro jährlich für Länder und Kommunen vorsieht: Die Unterstützung ist befristet bis 2029, sie soll rückwirkend ab 1. Januar 2026 gelten.
Ziel ist vor allem, den teils hoch verschuldeten Gemeinden Spielraum für Dienste vor Ort zu schaffen, also etwa für Kitas, Schwimmbäder oder Theater. Doch auch die finanzstärksten Bundesländer werden entlastet.
„Das Leben besser machen“
Mit dem Gesetzentwurf wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die zusätzliche Unterstützung solle die Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken, erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD).
Das neue Gesetz sei „ein Signal des Bundes, dass wir die Finanzlage vor Ort sehen und gemeinsam handeln“. Nötig seien Investitionen in moderne Infrastruktur, in gute Bildung, in Digitalisierung und Gesundheitsversorgung. Mit den 100 Milliarden Euro aus dem im vergangenen Jahr beschlossenen Sondervermögen für Infrastruktur, die den Ländern und Kommunen zukommen, sei außerdem klar: „Jetzt kann massiv investiert werden“, erklärte Klingbeil.
Ziel des neuen Gesetzes sei es nun, „das Leben der Bürgerinnen und Bürger und ihren Alltag besser und an vielen Stellen auch einfacher zu machen“, hieß es aus dem Bundesfinanzministerium.
Kaum finanzieller Spielraum wegen Altschulden
Viele Städte und Gemeinden haben wegen immenser Altschulden kaum finanziellen Spielraum für nötige Investitionen. Laut Gesetzentwurf beliefen sich diese Schulden Ende 2024 in „finanzschwachen Flächenländern“ auf insgesamt 32 Milliarden Euro. Der Bund gibt nun 250 Millionen Euro jährlich an diese Länder, die das Geld weitergeben sollen an Kommunen mit Verschuldung von mehr als 100 Euro pro Einwohner.
Gut 164 Millionen Euro im Jahr könnten laut Entwurf an Nordrhein-Westfalen gehen, weitere rund 35 Millionen Euro an Rheinland-Pfalz und 23 Millionen Euro an Niedersachsen.
350 Millionen Euro jährlich sollen den ostdeutschen Ländern zugutekommen. Diese teilen sich bisher mit dem Bund je zur Hälfte die Kosten für Zusatzrenten aus DDR-Zeiten für bestimmte Berufsgruppen, darunter Armee und Volkspolizei. Der Bund will seinen Anteil nun vorübergehend von 50 auf 60 Prozent erhöhen.
Auch Geld für „finanzstarke Länder“
Außerdem sieht das neue Gesetz zugleich auch eine Entlastung der finanzstarken Länder vor, die im Rahmen des Länderfinanzausgleichs die schwächeren Länder unterstützen. Das sind derzeit Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg.
Den Zahlerländern kommt der Bund nun mit rund 400 Millionen Euro im Jahr entgegen. Um diesen Betrag senkt der Bund die Umsatzsteuerabschläge, die der Bund von den finanzstarken Ländern erhebt.
Source: tagesschau.de