Schwarzfahren: SPD fordert von Union Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein

Die SPD bekräftigt ihre Forderung, das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein zu entkriminalisieren. »Für uns ist klar: Wer Bürokratieentlastung ernst nimmt, der sollte auch sagen: Paragraf 265a StGB gehört in dieser Form nicht mehr in ein modernes Strafrecht«, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, der Rheinischen Post. Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches eine Straftat.

Am Donnerstag berät der Bundestag zwei Gesetzentwürfe von Grünen und Linken zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich kürzlich für ein Ende der strafrechtlichen Verfolgung ausgesprochen. Sie begründete ihre Forderung unter anderem mit der Überlastung von Gerichten und Gefängnissen. Hubig stellte zudem den Sinn der bisherigen Praxis von Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen in Frage, die Strafgelder nicht zahlen können.

SPD-Rechtspolitikerin Wegge sagte dazu, Ziel ihrer Partei sei es, mit dem Koalitionspartner CDU/CSU »eine gemeinsame Verständigung hinzubekommen«. Ihre Fraktion setze sich seit Längerem dafür ein, »das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafrecht ersatzlos zu streichen und Ersatzfreiheitsstrafen in diesem Bereich zu beenden«. »Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es, wenn Bundesjustizministerin Hubig eine Gesetzesänderung ernsthaft prüft, und unterstützen sie bei diesem Anliegen ausdrücklich.«

Die Grünen dringen ebenfalls auf eine schnelle Entkriminalisierung. »Die aktuelle Regelung in Paragraf 265a StGB ist ungerecht und diskriminierend«, sagte Lena Gumnior, Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Rheinischen Post. Wer eine verhängte Geldstrafe nicht zahlen könne, lande durch eine Ersatzfreiheitsstrafe oft sogar im Gefängnis. »Die Verfolgung solcher Bagatellfälle belastet die Justiz sehr stark«, sagte Gumnior.

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