Mit einem umstrittenen und LGBTQI+-feindlichem Gesetz aus dem Jahr 2021 verstößt
Ungarn gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Das urteilte der Europäische Gerichtshof. Das Gesetz verbietet unter anderem
die Darstellung von queeren Themen in Medien oder Werbung. Dagegen geklagt
hatte die EU-Kommission. Das EU-Parlament und zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten hatten
sich dem Vertragsverletzungsverfahren angeschlossen,
auch die Bundesregierung.
Ungarn habe in mehrfacher Hinsicht gegen Unionsrecht
verstoßen, teilte das Gericht mit: »Gegen das Primärrecht und das abgeleitete
Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der
Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO).«
Ungarn ist nun verpflichtet, dem Urteil nachzukommen. Weigert sich die Regierung des Landes, kann die EU-Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.
Das Gesetz hatte die kürzlich abgewählte Regierung des rechtspopulistischen
Ministerpräsidenten Viktor Orbán eingeführt. Diese hatte es mit dem
angeblichen Schutz Minderjähriger begründet. Der Gerichtshof urteilte
nun, dass Gesetz bewirke, »dass der Zugang zu Inhalten untersagt oder
beschränkt wird, die als wesentlichen Bestandteil die Darstellung oder
Vermittlung von Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt
entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder
Homosexualität enthalten«. Das verstoße gegen das Verbot der
Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung, das
in der Charta festgeschrieben ist.
Erstmals ein Verstoß gegen Artikel 2
Das Gericht stellte damit zum ersten Mal den Verstoß eines Mitgliedslandes gegen Artikel 2 des Vertrags der Europäischen Union fest. Das Gesetz stelle ein »koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen dar«, teilte das Gericht mit. Diese verletzen »in offenkundiger und besonders schwerwiegender Weise die Rechte nicht cisgeschlechtlicher Personen, einschließlich transgeschlechtlicher Personen, und nicht heterosexueller Personen sowie die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Gleichheit und der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören«.
Die Situation für queere Menschen hatte sich unter der
Regierung von Orbán in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Ungarn
war eigentlich lange Zeit eines der liberalsten Länder der Region: Homosexualität
wurde dort bereits Anfang der Sechzigerjahre entkriminalisiert und gleichgeschlechtliche
Partnerschaften bereits 1996 anerkannt. Neben dem Gesetz, das es unter anderem verbietet, mit Minderjährigen
über Homosexualität oder Geschlechtsangleichungen zu sprechen, hatte Orbán auch den Eintrag von Geschlechtsangleichungen im Personenstandsregister und die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare verboten. Im vergangenen Jahr beschnitt die Regierung dann außerdem die Versammlungsfreiheit und verbot Pride-Paraden im Land.
Orbán wurde vergangene Woche abgewählt. Seine Fidesz-Partei unterlag der Mitte-rechts-Partei Tisza und ihrem Spitzenkandidaten Péter Magyar. Der kündigte nach seinem Wahlsieg an, das Land wieder der EU anzunähern. Im Wahlkampf hatte er zudem angekündigt, auch die Versammlungsfreiheit im Land wiederherzustellen. Konkrete Versprechen an die LGBTQI+-Community machte er jedoch weder im Wahlkampf noch nach seinem Wahlsieg.