In einem überraschenden Schritt hat die chinesische Zentralbank Ende des vergangenen Jahres beschlossen, dass Chinas digitales Zentralbankgeld, der e-Yuan, von 2026 an auch als verzinste Spareinlage gehalten werden kann. Bisher war er nur ein digitales gesetzliches Zahlungsmittel, das dieselbe Funktion wie Bargeld ausübt, nämlich den Kauf von Gütern und Dienstleistungen. Man kann darüber spekulieren, was die Zentralbank zu diesem Schritt veranlasst hat. Eine mögliche Erklärung besteht darin, dass die Attraktivität des digitalen Zentralbankgeldes für Verbraucher und Geschäftsbanken erhöht werden soll.
Tatsächlich verläuft die Ausbreitung des e-Yuan eher verhalten. Zwar wurde er schon im Jahr 2019 in ausgewählten Städten – heute sind es 26, inklusive der vier großen Stadtstaaten Peking, Tianjin, Shanghai und Chongqing – als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen. Und rund 250 Millionen Verbraucher haben die Zentralbank-App mit dem Wallet für den e-Yuan heruntergeladen. Als konkretes Zahlungsmittel wird er aber bisher nur beschränkt genutzt.
Das Transaktionsvolumen des e-Yuan lag 2025 nach Angaben der Zentralbank bei 16,7 Billiarden Yuan (rund zwei Billiarden Euro), was kaum mehr als zwei Prozent des gesamten jährlichen Transaktionsvolumens und weniger als ein Prozent des Bargeldumlaufs ausmacht. Nach wie vor wird die weitaus überwiegende Anzahl digitaler Zahlungen, die in China mehr als 80 Prozent aller Transaktionen ausmachen, über Bezahlplattformen und Kreditkarten privater chinesischer Anbieter abgewickelt.
Was ist nun mit dem digitalen Euro?
Über die Gründe für die schleppende Nutzung des e-Yuan als Zahlungsmittel kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur spekuliert werden. Ein Grund ist möglicherweise die allgemein bekannte Trägheit der Zahlungsgewohnheiten, die umso schwerer wiegt, je weniger die potentiellen Nutzer einen unmittelbaren Vorteil in der Nutzung des digitalen Zentralbankgeldes gegenüber den schon vorhandenen Zahlungsmöglichkeiten erkennen. Möglicherweise bestehen auch Vorbehalte aufgrund des Datenschutzes, da digitale Zahlungen naturgemäß die Anonymität von Bargeldzahlungen aufheben.
Andererseits ist der E-Yuan weit davon entfernt, erfolglos zu sein. Trotz seines geringen Anteils an allen Transaktionen hat sich sein Transaktionsvolumen zwischen den Jahren 2024 und 2025 mehr als verdoppelt. Interessanterweise verbreitet er sich offenbar besonders schnell unter den ungefähr 200 Millionen Menschen in China, die kein Bankkonto haben. Für seine Nutzung reicht ein Handy, auf dem sich das Wallet der Zentralbank befindet. Und Offlinezahlungen sind ebenfalls möglich.
In jedem Fall ist die chinesische Zentralbank der EZB weit voraus. Eine finale Entscheidung, einen digitalen Euro einzuführen, gibt es nach wie vor nicht. Eine erste Vorbereitungsphase durch die EZB wurde im Herbst 2025 abgeschlossen. Bis Mitte des Jahres muss nun das Europäische Parlament final entscheiden, ob es dem Vorschlag zustimmt. Wenn ja, ist eine weitere dreijährige Testphase vorgesehen, sodass mit der Einführung des digitalen Euros frühestens im Jahr 2029 zu rechnen ist – gut zehn Jahre nach der Einführung des e-Yuan.
Dominierende amerikanische Zahlungsanbieter
Eine positive Entscheidung des Parlaments ist auch nicht sicher. Der Beauftragte des EU-Parlaments für die Einführung des digitalen Euros hat vorgeschlagen, nur eine Offlineversion zuzulassen, die ausschließlich Transaktionen von einer Person zu einer anderen ermöglicht, aber keine digitalen Zahlungen zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Würde das Realität, müsste die Einführung eines einheitlichen digitalen Zahlungsmittels im Euroraum als gescheitert angesehen werden.
In der Konsequenz würde die Dominanz amerikanischer Zahlungsanbieter im Euroraum weiter zunehmen. Insbesondere die von Donald Trump persönlich geförderten sogenannten Stablecoins – eine private digitale Kryptowährung, die durch US-Staatsanleihen gedeckt ist – dürften die Ausbreitung des Dollars als dominierendes internationales Zahlungsmittel auch im digitalen Bereich weiter beschleunigen. Umso wichtiger wäre eine rasche Einführung des digitalen Euros, um die angestrebte strategische Autonomie der EU auch im Zahlungsverkehr herzustellen.
Dass China Stablecoins ablehnt, ist keine Überraschung. Allerdings läuft ein Pilotprojekt in Hongkong, das die Ausgabe von Stablecoins vorsieht. Der Versuch großer chinesischer Tech-Unternehmen wie Ant Financial und JD.com, an dem Programm teilzunehmen, wurde von den chinesischen Behörden unterbunden. Man fürchtet Konkurrenz für das eigene digitale Zentralbankgeld ebenso wie eine zunehmende Dominanz des Dollars. Vielmehr beabsichtigt man selbst, den e-Yuan als dominante Währung auch im internationalen Zahlungsverkehr zu positionieren.
Alternative zum SWIFT-System
Ein wichtiger, institutioneller Schritt in diese Richtung war die Einrichtung des Shanghai International Operations Centers im Herbst des vergangenen Jahres, das die internationalen Aktivitäten des e-Yuan koordinieren und voranbringen soll. Entscheidend ist dabei das sogenannte mBridge-Projekt, eine ursprünglich von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) auf den Weg gebrachte technologische Plattform für die Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs.
Seit gut einem Jahr wird die Plattform nun aber ausschließlich von Teilen der BRICS-Staaten als Alternative zum vom Dollar dominierten SWIFT-System genutzt. Obwohl das Transaktionsvolumen mit 50 Milliarden Euro im Jahr 2025 noch klein war, wächst es rasant, und, aus chinesischer Perspektive noch wichtiger, fast alle Abrechnungen werden in e-Yuan vorgenommen.
Für den Binnenmarkt verspricht sich die chinesische Wirtschaftspolitik eine bessere Steuerung der Wirtschaft durch den e-Yuan, die sich aus der prinzipiellen Möglichkeit der Programmierbarkeit digitalen Geldes durch sogenannte „Smart Contracts“ ergibt. Beispielsweise könnte in Geldmarktgeschäften der Zentralbank das digitale Zentralbankgeld so programmiert werden, dass es den Geschäftsbanken vorgibt, an welche Sektoren ihre Kreditvergabe zu erfolgen hat. Für chinesische Verhältnisse würde das Sinn ergeben, da das meiste Zentralbankgeld bisher nicht in die Realwirtschaft fließt und, wenn doch, dann als Kredit an Staatsunternehmen, die 80 Prozent der Kreditvergabe ausmachen.
Noch spektakulärer ist die Möglichkeit, den Konsum qualitativ und quantitativ zu steuern. In Zeiten einer schwachen Konjunktur könnte beispielsweise durch eine Zeitbeschränkung – der e-Yuan muss also bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgegeben sein, danach verliert er seine Gültigkeit – die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes und damit die Anzahl der Transaktionen erhöht werden, was einer steigenden Nachfrage gleichkommt.
Ob die chinesische Zentralbank von einer solchen Möglichkeit wirklich Gebrauch macht, das bleibt abzuwarten. Auszuschließen ist es nicht angesichts der bekannten Präferenz des chinesischen Wirtschaftsmodells für technokratische Lösungen. Die EZB ihrerseits hat aus ordnungspolitischen Gründen eine Programmierbarkeit des digitalen Euros schon ausgeschlossen.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass trotz technokratischer Gefahren digitales Zentralbankgeld eine wichtige Innovation für den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr der Zukunft darstellt. Es ist nicht einzusehen, dass digitale Zahlungen nur privaten Anbietern vorbehalten bleiben sollen. Ein gesetzliches digitales Zahlungsmittel fördert die Transparenz sowie die Stabilität des Finanzsystems und eröffnet privaten Nutzern einschließlich der Unternehmen eine zusätzliche Alternative für ihre digitalen Zahlungen. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn sich die EU die Geschwindigkeit und Entschlossenheit Chinas auch in dieser Sache zu eigen machen würde.
Dr. Horst Löchel ist Professor für Volkswirtschaftslehre und Ko-Vorsitzender des Sino-German Center an der Frankfurt School of Finance and Management.