Dreh- und Angelpunkt bei der Verfolgung der Täter war immer wieder deren Identifizierung: Was nutzte es einer Frau, die heimlich aufgenommene oder gefälschte Sexvideos von sich im Internet entdeckte, Anzeige zu erstatten und einen Anwalt mit einer Unterlassungsklage zu beauftragen, wenn der Täter regelmäßig nicht ermittelt werden konnte? Hier setzt Hubig an, indem sie einen Auskunftsanspruch zur Identität der Nutzer gegen die Diensteanbieter verankern möchte. Die müssten dann die Nutzerdaten offenlegen und den beanstandeten Inhalt löschen und Kopien für eine Strafverfolgung sowie zivilrechtliche Forderungen aufbewahren.
Damit fiele die Anonymität, die diese entwürdigenden und hemmungslosen Straftaten bisher begünstigt. Täter müssten fürchten, dass ihnen die Maske vom Gesicht gezogen wird. Es ist ein zentraler Baustein, aber hoffentlich nicht der letzte. Denn das Verfahren bleibt mühselig und teuer. Nicht jede Betroffene bringt in einer solchen Situation vermutlich die nötige Kraft auf.
Source: faz.net