Alternative zum Besten von Deutschland: Bundestag durfte AfD-Mitarbeiter Hausausweis verweigern
Der Bundestag hat einer Gerichtsentscheidung zufolge einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten rechtmäßig den Hausausweis verweigert. Der Ausweis wurde diesem wegen dessen Kontakten zu russischen Stellen nicht ausgestellt. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied in einem Eilverfahren, dass die Bundestagsverwaltung auf Grundlage der Hausordnung des Bundestags den Hausausweis verweigern konnte. Nach Informationen der ZEIT dürfte es sich hierbei um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Ulrich Oehme handeln. Er arbeitet für den aktuellen AfD-Abgeordneten Edgar Naujok.
Die Hausordnung sehe als Ablehnungsgrund begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Antragsstellers vor. Das sah das Gericht als gegeben an. Der Mitarbeiter stand laut der Begründung des Verwaltungsgerichts eng mit einem russischen Staatsangehörigen in Verbindung, der aktiv mit russischen Geheimdienstangehörigen zusammengearbeitet habe.
Diese wiederum hätten beabsichtigt, sich Zugang zum Deutschen Bundestag und zur Politik zu verschaffen, um den demokratischen Prozess und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Das Gericht sah eine enge Verbindung der beiden als erwiesen an, weil der AfD-Mitarbeiter für die Firma des russischen Staatsangehörigen gearbeitet habe und beide zusammen ein Unternehmen gegründet hätten. Zudem stehe der Antragsteller in persönlichem Kontakt zur russischen Menschenrechtskommissarin, die von der EU sanktioniert sei.
Gericht bewertete Aussage zu „Remigration“ nicht
Der Bundestag hatte den Hausausweis auch mit Hinweis auf Äußerungen des AfD-Mitarbeiters verweigert, in denen dieser eine „Remigration“ forderte und damit nach Einschätzung des Bundestags Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung offenbart habe. Das Verwaltungsgericht bewertete diesen Aspekt in dem Beschluss jedoch nicht. Angesichts der Sachlage bei den Beziehungen zu russischen Stellen komme es auf diesen Aspekt nicht mehr an, teilte das Gericht mit.
Der Antragsteller kann gegen den Beschluss Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Der Bundestag hatte vergangenen September insgesamt drei Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten die Hausausweise verweigert.