Alischer Usmanow: Gericht hält Durchsuchung bei Oligarch für teilweise rechtswidrig

Das Landgericht Frankfurt hat Durchsuchungen in deutschen Immobilien des Oligarchen Alischer Usmanow für teilweise rechtswidrig erklärt. Das berichtet der Spiegel. Die Gerichtsentscheidung erfolgte demnach im Rahmen eines Geldwäscheverfahrens gegen den Milliardär. Gegen ihn wird zusätzlich wegen Steuerhinterziehung und Sanktionsverstößen ermittelt. 

Im September hatten Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) und der Steuerfahndung im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen Usmanow Villen am Tegernsee, eine Wohnung bei Frankfurt am Main sowie die Megajacht Dilbar im Bremer Hafen durchsucht. Neben Unterlagen beschlagnahmten die Ermittler Kunstgegenstände.

Um den Vorwurf der Geldwäsche gegen Usmanow zu untermauern, hatten Beamte der BKA-Abteilung für schwere und organisierte Kriminalität knapp 90 Geldwäscheverdachtsanzeigen von Banken zusammengetragen. Das Gericht befand nun jedoch, dass für die Durchsuchungen bei Usmanow kein Anfangsverdacht wegen Geldwäsche vorgelegen habe.

Ermittler bezogen sich auf Nawalny-Video

Die Kammer stellte außerdem gravierende Mängel in den Durchsuchungsbeschlüssen fest, die von der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft beantragt worden waren. So sei etwa der Verdacht auf Geldwäsche gegen Usmanow nicht ausreichend beschrieben worden. Der Vorwurf, dessen Milliardenvermögen beruhe vor allem auf in Russland begangenen Straftaten, sei zu pauschal, allgemeinere Verweise auf womöglich dubiose Geschäftspraktiken und Offshore-Firmen allein reichten nicht aus. Zudem kritisierten die Richter, dass sich die Ermittler in ihrer Argumentation stark auf ein YouTube-Video des inhaftierten russischen Oppositionellen Alexej Nawalny gestützt hätten. Andere Belege für unsaubere Geschäftspraktiken hätten sie nicht vorgelegt.

Usmanows Anwälte sagten, die Entscheidung bestärke das Vertrauen ihres Man­danten in den deutschen Rechtsstaat. Sie weisen sämtliche Vorwürfe gegen den Oligarchen zurück.

Dass die Behörden die beschlagnahmten Gegenstände und Unterlagen kurzfristig herausgeben müssen, ist laut Spiegel trotz der Gerichtsentscheidung unwahrscheinlich. Die Durchsuchungen seien auch mit Beschlüssen aus anderen Ermittlungsverfahren gegen den Oligarchen abgesichert gewesen und hätten weiter Bestand. Das Landgericht München II hatte eine Beschwerde Usmanows gegen die Razzien in einem Verfahren wegen Sanktionsverstößen zuletzt zurückgewiesen.