AfD: Wohnungen von AfD-Politiker Bystron laut Berichten erneut durchsucht
In Tschechien werden nach Informationen von ZDF und Spiegel mehrere Wohnungen des AfD-Politikers Petr Bystron durchsucht. Zuletzt hatte es bereits Durchsuchungen an Bystrons Wohnadresse in Berlin Mitte Juni gegeben. Hintergrund sind Vorwürfe der Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Geldwäsche, die Bystron bestreitet.
Dem Spiegel zufolge bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft München, dass in dem Verfahren „weitere Objekte, auch in Tschechien“ durchsucht worden seien, um „Beweismittel sicherzustellen“. Der Bundestag hatte zuvor erneut Bystrons Immunität aufgehoben.
Die Polizei durchsucht nach Spiegel-Informationen bereits zum dritten Mal Objekte des AfD-Abgeordneten. Der Politiker aus dem Wahlkreis München-Nord steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal Voice of Europe Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren.
Bereits im Mai hatten bayerische Ermittlerinnen und Ermittler unter anderem Bystrons Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht. Bystron, der für die AfD ins Europaparlament eingezogen ist, hatte nach Angaben seiner Partei eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, wonach er kein Geld angenommen habe und „die Aussagen alle falsch sind“.
Bystron wird mit seinem neuen Mandat als EU-Abgeordneter wieder Immunität genießen. Wenn das offizielle Ergebnis der Europawahl am 3. Juli bekannt wird, müssen die Ermittlungstätigkeiten eine Zwangspause einlegen. Weiter ermittelt werden darf erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament aufgehoben werden sollte. Dies kann allerdings einige Zeit dauern.
In Tschechien werden nach Informationen von ZDF und Spiegel mehrere Wohnungen des AfD-Politikers Petr Bystron durchsucht. Zuletzt hatte es bereits Durchsuchungen an Bystrons Wohnadresse in Berlin Mitte Juni gegeben. Hintergrund sind Vorwürfe der Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Geldwäsche, die Bystron bestreitet.
Dem Spiegel zufolge bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft München, dass in dem Verfahren „weitere Objekte, auch in Tschechien“ durchsucht worden seien, um „Beweismittel sicherzustellen“. Der Bundestag hatte zuvor erneut Bystrons Immunität aufgehoben.