AfD-Verbot: Grüne sprechen sich für Verbot von AfD-Jugendorganisation aus

Grünenchef Omid Nouripour hat sich für ein Verbot der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) ausgesprochen. „Im Kampf gegen Rechtsextreme darf der Rechtsstaat die Vorfeldorganisationen der AfD nicht aus dem Blick verlieren“, sagte er dem ARD-Hauptstadtstudio. Diese Organisationen spielten eine entscheidende Rolle bei der Vernetzung und dem Erstarken von Hass und Hetze. „Vereine wie die Junge Alternative arbeiten offen gegen unsere Demokratie und müssen verboten werden. Das wäre ein wirksamer Schlag des Rechtsstaats gegen extremistische Strukturen.“

Seit den Enthüllungen des Investigativmediums Correctiv um ein Treffen von Rechtsextremisten, AfD-Vertretern und Unternehmern nahe Potsdam mehren sich die Forderungen nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD. Bundesweit gehen derzeit Menschen für ein solches Verbot auf die Straße. Doch die rechtlichen Hürden für ein entsprechendes Verfahren gegen die Gesamtpartei sind hoch. Verfahren dieser Art vor dem Bundesverfassungsgericht können mitunter Jahre dauern. Anders ist dies bei einem Vereinsverbot, das die Bundesinnenministerin aussprechen könnte. Die JA gilt nicht als eigenständige Partei und könnte für ein solches Verbot infrage kommen.

Auch Politiker der Linkspartei hatten zuletzt dafür plädiert, sich in der Verbotsdebatte zunächst auf die JA zu konzentrieren. Uneinigkeit herrscht zwischen den demokratischen Parteien darüber, ob sich Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat auch für ein Verbot der gesamten Partei einsetzen sollten. Dagegen sprachen sich unter anderem CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Chef Markus Söder aus. Auch mehrere FDP-Politiker äußerten sich ablehnend. Gegner eines Verbotsverfahrens gegen die AfD argumentieren vor allem, dass ein solcher Prozess viele Jahre dauern würde und er während dieser Zeit den Opfermythos der Partei stärken könne. Außerdem müsse die Partei politisch und inhaltlich bekämpft werden.

JA ist bundesweiter Verdachtsfall

Vereinsverbote richten sich nach Artikel 9 Abs. 2 GG. Vereine können demnach verboten werden, wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.

Einzelne Landesverbände der JA werden bereits vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Auf der Bundesebene wird die JA als Verdachtsfall geführt. In drei Bundesländern stuft der Verfassungsschutz auch die jeweiligen AfD-Verbände als gesichert rechtsextrem ein.