AfD: AfD-Fraktion scheitert Klage hinauf Zuteilung von Fraktionssaal
Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion auf
die Zuteilung eine Fraktionssaales im Bundestag ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht Karlsruhe
sah keine Verletzung von Rechten der
Fraktion. Der Ältestenrat hatte nach der Bundestagswahl entschieden,
dass die SPD den Otto-Wels-Saal weiter nutzen kann. Der AfD wurde ein kleinerer
Saal zugewiesen, obwohl ihre Fraktion größer ist.
Die Partei argumentierte bei Einreichen der Klage im
Juli, dass durch die „unzureichende Größe des Sitzungssaals“ ihre
Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte „massiv
eingeschränkt“ würden. Das Gericht urteilte aber, dass der Saal
keiner „Silbermedaille“ für die zweitgrößte Fraktion entspreche. Der
verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasse nicht das Recht auf
einen bestimmten Sitzungssaal.
Für die SPD hat der Saal große symbolische
Bedeutung. Dessen Name erinnert an den früheren Parteivorsitzenden Otto
Wels. Er hatte nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 für
die SPD deren Ablehnung des sogenannten Ermächtigungsgesetzes mit den
berühmt gewordenen Worten begründet: „Freiheit und Leben kann man uns
nehmen, die Ehre nicht.“
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